Wir sind eine renommierte Anwaltskanzlei, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, einschließlich Kündigungen und Aufhebungsverträgen sowie den damit verbundenen Folgevereinbarungen hinsichtlich Abwicklung und Abfindungen. Die Kündigungsschutzklage, Beratung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen gehören zu unseren häufigsten Aufgaben. Darüber hinaus decken wir auch andere Bereiche des Arbeitsrechts ab, wie beispielsweise Schadensersatzforderungen, Diskriminierung, Urlaubsansprüche und Vergütungsansprüche aller Art. Wir sind auch im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes und im Schwerbehindertenrecht tätig. Unsere Expertise erstreckt sich auch auf das kollektive Arbeitsrecht. Wir beraten und vertreten Betriebs- und Personalräte im Bereich des Betriebsverfassungsrechts und des Personalvertretungsrechts. Bei Interessenausgleich und Sozialplan oder bei Betriebs- und Dienstvereinbarungen stehen wir Ihnen mit unserer Fachkompetenz zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung zu bieten, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und streben stets nach den besten Ergebnissen für unsere Mandanten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um ein kostenloses Angebot zu erhalten. Lesen Sie mehr...
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