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Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Schüler

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Gardeschützenweg 74, Berlin
timelapse29 Jahre tätig
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Über Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Schüler:

Als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht bringe fast 30 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in allen Bereichen des Verkehrsrechts mit. Mein Spezialgebiet sind Bußgeldverfahren und Verkehrsstraftaten. Ob Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß, Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein/Fahrerlaubnis oder Alkohol- und Drogenfahrten - ich lege sofort Einspruch für Sie ein und vertrete Sie kompetent gegenüber den Behörden und Gerichten. Ich prüfe Ihren Fall genau, denn oft sind Bußgeldbescheide und strafrechtliche Vorwürfe fehlerhaft und somit anfechtbar. Mit meiner Unterstützung können Sie sich sicher fühlen und Unannehmlichkeiten vermeiden. Ich handle stets und ausschließlich in Ihrem Sinne und stehe Ihnen diskret und verlässlich zur Seite. Die erfolgreiche Abwehr von Strafen, Bußgeldern und Fahrverboten steht für mich an erster Stelle. Darüber hinaus befasse ich mich mit dem Fahrerlaubnisrecht und dem Verkehrszivilrecht, führe Unfallregulierungen durch und kümmere mich um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Ich freue mich darauf, Sie in allen Fragen des Verkehrsrechts zu unterstützen. Kontaktieren Sie mich unverbindlich, um eine kostenlose telefonische Erstberatung zu erhalten.
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Anmerkung: Ich bin telefonisch für Sie fast immer erreichbar. Termine in der Kanzlei nach Vereinbarung.

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Erfahrung & Kompetenz

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timeline29 Jahre Berufserfahrung

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Ausgezeichnet 4,7
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93 Bewertungen aus 4 Quellen

FAQ - Häufig gestellte Fragen an Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Schüler

Was kann ich selbst zur Beweissicherung bei einem Rotlichtverstoß beitragen?
Fahren Sie zweimal über die rote Ampel

Ein Haltelinienverstoß liegt vor, wenn Sie nach dem die Ampel auf Rot geschaltet hat über die Haltelinie fahren aber nicht in die Kreuzung hinein. In der Regel macht die Anlage immer 2 Bilder und Sie bekommen einen Bescheid über einen Haltelinienverstoß, also ein Bußgeld von 10 Euro.
Der Vorwurf das rote Licht ignoriert zu haben bedeutet hingegen ein Bußgeld von mindestens 118,50 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Wenn die Technik korrekt funktioniert und Sie tatsächlich standen, als des Foto entstand, werden Sie wahrscheinlich nur wegen des Haltlinienverstoßes belangt werde. Falls der Wagen aber noch rollte oder die Technik einen Fehler aufweist, bekommen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes. Ich rate daher zurückzustoßen, bis der Blitzer erneut auslöst. So sorgen Sie für ein weiteres Beweisfoto, welches belegt, dass Sie nicht über die Kreuzung fuhren.

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