Wofür benötige ich einen Energieausweis?
Die Grundsätze des Energieausweisen werden in § 80 des Gebäudeenergiegesetzes geregelt.
- bei Neubau
- wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft wird
- wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, verpachtet oder geleast wird
- wenn bei bestimmten größeren Sanierungen, wenn das Gebäude energetisch neu bewertet wird
- bei öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr (Aushangpflicht)
- bei Neubau
- wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft wird
- wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, verpachtet oder geleast wird
- wenn bei bestimmten größeren Sanierungen, wenn das Gebäude energetisch neu bewertet wird
- bei öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr (Aushangpflicht)







