Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Erstberatung sowie alle weiteren, Ihren Rechtsschutzfall betreffenden Kosten, sofern sie über Ihren Rechtsschutzversicherungsvertrag gedeckt sind. Hier ist eine eventuelle Selbstbeteiligung zu berücksichtigen.









