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Über Fachanwaltskanzlei Koch & Koch:
Wir sind die Rechtsanwaltskanzlei Koch & Koch, spezialisiert auf Familienrecht, Erbrecht und Strafrecht. Seit unserer Gründung im Jahr 1995 vertreten wir mit großem Engagement und Erfolg die Interessen unserer Mandanten. Unsere Spezialisierung ist Ihr Vorteil, denn Familienrecht, Erbrecht und Strafrecht sind komplexe Rechtsgebiete, die ständigen Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung unterliegen. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung wissen wir, dass Mandanten, die mit familienrechtlichen, erbrechtlichen oder strafrechtlichen Problemen konfrontiert sind, sich oft in einer sehr schwierigen Lebenslage befinden. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, Ihre persönliche Geschichte zu hören und Ihre aktuelle Lebenssituation zu verstehen. Nur so können wir Sie optimal beraten und Ihr Anliegen bestmöglich vertreten. Als Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung betrachten wir stets auch die wirtschaftlichen Auswirkungen erarbeiteter Konzepte und besprechen diese ausführlich mit Ihnen. Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu können. Unser Team besteht aus der Fachanwältin für Familienrecht, Katja Koch, dem Fachanwalt für Strafrecht und Familienrecht, Oliver Koch, sowie unseren engagierten Rechtsanwaltsfachangestellten. Wir laden Sie ein, uns zu kontaktieren, um ein kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie wir Ihnen am besten helfen können. Lesen Sie mehr