Die KanzleiSpezialist für Erbrecht ... Seit rund 20 Jahren bin ich als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Mit der Verleihung des Titels "Fachanwalt für Erbrecht" habe ich mich ausschließlich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Vor dem Eintritt des Erbfalls helfe ich Ihnen bei der Planung und Errichtung Ihres letzten Willens in einem Testament oder Erbvertrag. Nach dem Eintritt des Erbfalls vertrete ich Sie bei der Durchsetzung von Erbanspruch, Pflichtteil oder Vermächtnis. Als Testamentsvollstrecker stehe ich Ihnen bei der Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses zur Verfügung. Im Rahmen meiner Tätigkeit lege ich großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandanten. So werden beispielsweise die entstehenden Kosten zu Beginn des Mandatsverhältnisses aufgezeigt, Chancen und Risiken einer Rechtsstreitigkeit verständlich dargelegt. Lesen Sie mehr