Ich hatte Frau Kuttler vor einiger Zeit beauftragt, eine Zwangsvollstreckung für mich zu beauftragen. Dazu musste ein Formular ausgefüllt und an den zuständigen Gerichtsvollzieher gesendet werden. Dies tat sie auch, und später erhielten wir die Rückmeldung vom GV, dass der Schuldner unter der angegebenen Adresse nicht ermittelt werden konnte. Frau Kuttler startete daraufhin eine erneute Anfrage beim Einwohnermeldeamt und teilte das Ergebnis dem GV mit. Dann tat sich monatelang nichts. Irgendwann rief ich beim GV an und erkundigte mich. Dieser teilte mir dann mit, dass ihm überhaupt kein Auftrag vorliegen würde. Der Fehler, den Frau Kuttler gemacht hat, war, dass sie dem GV einfach das ALTE ZV-Formular zusammen mit einem Schreiben gesendet hatte, in dem sie den GV bat, die Zwangsvollstreckung mit der neuen Adresse fortzuführen. Das geht so jedoch nicht. Sie hätte das Formular noch einmal ordentlich ausfüllen müssen, da der vorherige Auftrag bereits abgeschlossen war. Es zählt auch nur das, was auf dem Formular steht, nicht das, was in einem separaten Schreiben steht. Solche Fehler können passieren, aber in der Zeit hatte ich mehrmals angerufen und nachgefragt, was los ist. Jedes Mal sagte sie, dass sie sich darum kümmern würde. Jedes Mal folgte jedoch keine Rückmeldung. Dass sie nach all der Zeit anscheinend nie auf die Idee kam, dass der Fehler eigentlich bei ihr lag, ist ebenfalls sehr fragwürdig.
In einem anderen Fall, der meinen Mietvertrag betraf, bat ich Frau Kuttler um Rechtsberatung. Ohne mir einen Kostenvoranschlag zu erstellen, fing sie einfach so an zu arbeiten und erbrachte Leistungen, zu denen ich sie gar nicht aufgefordert hatte (sie schrieb einen Brief an die Vermieter, der zudem völlig nutzlos war). Am Ende stellte sie mir dann alles in Rechnung und verlangte 150€. Das war völlig unprofessionell.
Daher kann ich sie leider nicht empfehlen.