Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Bereiche Erbrecht und Familienrecht. Wir wissen, dass Trennungen und Erbschaftsfragen oft emotional belastend sind und erfordern daher nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch Fingerspitzengefühl. Unser Ziel ist es, Ihnen in diesen schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen und Sie kompetent zu beraten.
Wir sind nach den strengen berufsrechtlichen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung, des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und der Fachanwaltsordnung tätig. Unsere Arbeit ist geprägt von Professionalität, Diskretion und Engagement. Wir legen großen Wert auf eine individuelle Betreuung unserer Mandanten und streben stets nach den besten Lösungen für Ihre Anliegen.
Unsere Expertise erstreckt sich auch auf das internationale Erbrecht. In einer immer globaler werdenden Welt ist es wichtig, sich auch mit den erbrechtlichen Regelungen anderer Länder auseinanderzusetzen. Wir beraten Sie umfassend und kompetent, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird.
Unsere Kanzlei wird von Rechtsanwältin und Notarin Gabriele Kurz-Ensinger geleitet, die als Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht über umfassendes Wissen und langjährige Erfahrung verfügt. Sie steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und setzt sich für Ihre Interessen ein.
Wir laden Sie ein, uns zu kontaktieren und ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. Lassen Sie uns gemeinsam die besten Lösungen für Ihre rechtlichen Anliegen finden.
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