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Rechtsanwälte und Notare Stein - Schmeltzer - Dr. Rienhoff

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Schwanallee 18, Marburg
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Einführung
Unsere Kanzlei Stein ∙ Schmeltzer ∙ Dr. Rienhoff befindet sich im Herzen von Marburg und in Staufenberg, in unmittelbarer Nähe zu wichtigen Gerichtsgebäuden. Unsere modernen und großzügigen Büroräumlichkeiten sind barrierefrei und verkehrsgünstig gelegen, mit kostenlosen Parkplätzen direkt vor dem Haus. Wir verstehen, dass jede rechtliche Fragestellung einzigartig ist und erfordert eine individuelle Herangehensweise. Daher nehmen wir uns Ihrer individuellen Fragestellung konzentriert und persönlich an und erarbeiten mit Ihnen ein maßgeschneidertes Lösungskonzept. Unser Team aus vier Anwälten und zwei Notaren steht Ihnen zur Seite, egal ob es um Strafverteidigung, Scheidung, Wirtschafts- oder Mietrecht geht. Wir legen großen Wert auf direkte Kommunikation und zügige Terminvergabe. Ein persönlicher Ansprechpartner für Ihr Anliegen ist für uns selbstverständlich. Wenn es schwierig wird, sind wir nah an Ihrer Seite. Unser Ziel ist es, Ihnen einen starken und zuverlässigen Partner für Ihr rechtliches Anliegen zu sein. Wir machen es einfach und effizient. Persönlich. Souverän. Wir laden Sie ein, uns zu kontaktieren und ein kostenloses Angebot für Ihre rechtlichen Bedürfnisse anzufordern. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.
Fachwissen
MedizinrechtFamilienrechtImmobilienrechtProbleme mit MieterGesundheitsrechtVerwaltungsrechtUrheberrechtArbeitsrechtHaftungInsolvenzrechtErbschaftsrechtBerufshaftpflichtMietrechtZivilprozessrechtPersonenrechtAnwalt für StrafrechtVerkehrsrechtEinspruch gegen die GeldbußeVertragsrechtStrafrechtGesellschaftsrechtWettbewerbsrechtIT-RechtRechtsanwaltÖffentliches RechtZivilrechtStaatliches RechtMedizinrechtgesetzFamiliengesetzgebungHilfe bei einem StrafverfahrenScheidungErbschaft & ErbrechtPersonenschäden & HaftungVerträge, Abkommen und andere DokumenteKauf, Miete oder Bau von Immobilien/GrundstückenGründung eines UnternehmensInsolvenz, Umstrukturierung & FinanzierungUnternehmen & Business SonstigesStrafrecht SonstigesMensch & Familie SonstigesArbeit, Einkommen & Haftung SonstigesProbleme mit Mieter / VermieterUrheber- & MedienrechtIT-Recht & DatenschutzWettbewerbs-, Patent- & MarkenrechtUnterhaltWirtschaftsstrafrechtBau- und ArchitektenrechtHandels- und GesellschaftsrechtSteuerstrafrechtVersicherungsrecht
Fotos
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Öffnungszeiten
Geschlossen - Öffnet am Montag um 08:00
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Montag
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08:00 bis 12:30
Montag
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14:00 bis 17:00
Dienstag
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08:00 bis 12:30
Dienstag
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14:00 bis 17:00
Mittwoch
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08:00 bis 12:30
Mittwoch
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14:00 bis 17:00
Donnerstag
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08:00 bis 12:30
Donnerstag
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14:00 bis 18:00
Freitag
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Freitag
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Samstag
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Sonntag
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Erfahrung & Kompetenz
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Herr Nishanthanstarstarstarstarstar
25. Juni 2025 google
Ich war zweimal Mandant bei Herrn Dr. Rienhoff – einmal in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, später in einem sozialgerichtlichen Verfahren vor dem Bundessozialgericht. In beiden Fällen war meine Erfahrung enttäuschend. Im ersten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hatte ich Herrn Dr. Rienhoff gebeten, einen Schriftsatz weiterzuleiten. Dies lehnte er kategorisch ab – mit dem Hinweis, es handle sich lediglich um „Mutmaßungen“ ohne Beweise. Was er mir jedoch nicht erklärte: Dass ich meine Annahmen auch ohne Beweise im Rahmen eines Tatsachenvortrags mit einem Antrag auf Beweiserhebung hätte darlegen können. Das Gericht stellte später im Beschluss wörtlich fest: „Der Antragsteller hat auch im Beschwerdeverfahren nicht darlegen können, gegen die beteiligte Bundesbehörde möglicherweise einen Anspruch auf die beantragte Verlängerung der Aufbewahrungsfrist […] zu haben.“ Und weiter: „Für diesen Verdacht hat der Antragsteller keine tatsächlichen Anhaltspunkte darlegen können.“ Diese Darlegung hätte mit anwaltlicher Unterstützung durchaus gelingen können – sie wurde jedoch durch das pauschale Abblocken meines Anliegens verhindert. Im zweiten Verfahren wurde eine konkrete Richterin, die als Vorberichterstatterin tätig war, nicht rechtzeitig abgelehnt, obwohl ich ihn ausdrücklich darum gebeten hatte. Als ich ihn später bat, ein neues Schreiben für einen neuen Wiederaufnahmeantrag zu übermitteln, verweigerte er auch dies – mit dem Hinweis, das Verfahren sei abgeschlossen. Er hat meine Schriftsätze zwar an das Gericht weitergeleitet und dabei sorgfältig darauf geachtet, ob strafrechtlich relevante Aussagen enthalten sein könnten – insbesondere solche, die problematisch hätten sein können. Inhaltliche Fehler oder rechtliche Fehlüberlegungen hat er jedoch nicht angesprochen oder korrigiert. So habe ich etwa irrtümlich einen Wiederaufnahmeantrag gegen einen Ablehnungsbeschluss formuliert, obwohl er sich gegen das Hauptsacheverfahren hätte richten müssen. Obwohl Herr Dr. Rienhoff den Entwurf zuvor gelesen hatte, erhielt ich hierzu keinen Hinweis. Der Antrag wurde daraufhin als unzulässig verworfen. Als ich den korrekten Antrag später selbst formulierte, verweigerte er dessen Weiterleitung. Was mir darüber hinaus negativ auffiel: Seine Kommunikation ist extrem knapp. Ohne ausdrückliche Nachfrage nennt er weder Gründe noch Erklärungen. Man muss ihn regelrecht auffordern, sich überhaupt zu äußern – das empfinde ich als unprofessionell, insbesondere in sensiblen Verfahren. Ich hatte den Eindruck, dass wenig Bereitschaft bestand, mich aktiv zu unterstützen oder Verantwortung für offensichtliche Versäumnisse zu übernehmen. Die Kommunikation wurde am Ende unangemessen scharf. Das ist meine persönliche Erfahrung. Andere Mandanten mögen zu anderen Einschätzungen kommen. Nach Veröffentlichung dieser sachlichen und dokumentierten Bewertung drohte mir Herr Dr. Rienhoff mit rechtlichen Schritten. Ich habe ihm daraufhin mitgeteilt, dass sämtliche Aussagen durch E-Mail-Verläufe und gerichtliche Dokumente belegt werden können. Bemerkenswert fand ich, dass Herr Dr. Rienhoff Mitglied im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) ist – einem Verband, der sich selbst für Grundrechte, Respekt und soziale Verantwortung einsetzt. Umso irritierender war es für mich, von ihm in einer E-Mail als „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet zu werden – ein Verhalten, das schon für jeden Anwalt grenzwertig ist, aber mit dem berufsethischen Anspruch eines RAV-Mitglieds in keiner Weise vereinbar erscheint.

夜瞳starstarstarstarstar
3. Juni 2025 google
Einen Stern vergebe ich nur, weil man keine null Sterne geben kann. Ich habe die Kanzlei am 07.11.2023 wegen eines Umzugsstreits kontaktiert, um einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu finden, der bzw. die mich in einem Rechtsstreit gegen die Umzugsfirma vertreten kann. Es gab nur ein kurzes Telefonat mit Anwältin Frau Gandras, aber trotz meiner mehrfachen Nachfrage wurde mir kein persönlicher Beratungstermin angeboten. Am 17.11.2023 teilte ich per E-Mail mit, dass ich die Angelegenheit an eine andere Kanzlei übergeben würde. Auf meine Absage erfolgte keine Reaktion – auch keine Rechnung. Überrascht war ich, als ich 11 Monate später, am 11.10.2024 plötzlich eine Rechnung in Höhe von 119 Euro für die „erbrachte Beratung“ erhielt.

Peter Galaszkiewiczstarstarstarstarstar
7. Juli 2024 google
Kann mich den durchweg positiven Rezensionen nur anschließen! Die Kanzlei, besonders Frau Werner-Roth hat meine Angelegenheit, so wie auf Ihrer Homepage beworben, äußerst einfach und vor allem in kürzester Zeit, innerhalb von 2 Wochen zum Abschluss gebracht! Sozusagen im Handumdrehen, ohne definitiv triftigen Grund wurde das Mandat Ihrerseits niedergelegt. Das erleichterte mir die Sache ungemein und ich konnte die Angelegenheit mit der Gegenseite selbstständig in kürzester Zeit zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigen! Danke noch mal ausdrücklich dafür und für die offene und menschlich zugewandte Kommunikation. Die Kanzlei ist definitiv weiterzuempfehlen!
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