Die Kanzlei der Rechtsanwälte Hauf und Tebartz wurde 1999 in Rüsselsheim gegründet und bietet eine breite Palette an juristischen Dienstleistungen an. Beide Anwälte haben ihre Tätigkeitsschwerpunkte im Zivilrecht. Herr Rechtsanwalt Wilfried Hauf ist zudem Fachanwalt für Familienrecht und Herr Rechtsanwalt Veit Tebartz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sie vertreten sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen und legen großen Wert darauf, ihren Mandanten auch in schwierigen Situationen zur Seite zu stehen und sie auf den richtigen Weg zu führen.
Herr Tebartz wurde 1954 in Frankfurt geboren und ist seit 1988 als Rechtsanwalt tätig. Er hat einen besonderen Interessenschwerpunkt im Vereinsrecht, insbesondere bei Sportvereinen. Herr Hauf wurde 1956 in Rüsselsheim geboren und ist seit 1985 als Rechtsanwalt tätig. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und legt großen Wert darauf, vernünftige Lösungen zu finden und Sachverhalte, wenn möglich, außergerichtlich zu klären.
Unser Team besteht aus Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Auszubildenden, die von unserer Bürovorsteherin, Frau Marcia Hauf, angeleitet werden. Wir sind stolz auf unsere engagierten Mitarbeiter, die sich stets bemühen, unseren Mandanten den bestmöglichen Service zu bieten.
Wir laden Sie ein, uns zu kontaktieren, um ein kostenloses Angebot für unsere Dienstleistungen anzufordern. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen behilflich zu sein.
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