Meine Kanzlei, gegründet im Jahr 1996, bietet Ihnen eine langjährige Erfahrung im Rechtsbereich. Der ständige Dialog mit meinen Mandanten und die ausreichende Zeit für Ihre Probleme sind für mich von oberster Priorität. Ich garantiere Ihnen eine individuelle Bearbeitung Ihrer Anliegen, insbesondere bei sensiblen Themen wie Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie Vorsorgevollmachten. Selbstverständlich gilt dies auch für alle Probleme und Fragestellungen anderer Rechtsgebiete. Als Rechtsanwalt bin ich durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zugelassen und kann Sie an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertreten. Ich halte mich stets an die berufsrechtlichen Regelungen wie die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte, die Fachanwaltsordnung (FAO) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Sozialrecht biete ich Ihnen eine fachkundige Beratung und Vertretung an. Dieses oft sehr komplexe Rechtsgebiet umfasst Themen wie die Absicherung des Lebens bei besonderen Belastungen, die Förderung der Familie und die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ich unterstütze Sie bei der Prüfung von behördlichen Bescheiden, der Einlegung von Widersprüchen und der Geltendmachung von Leistungen wie Arbeitslosengeld I/II und Sozialhilfe. Ich lade Sie ein, sich mit Ihren Anliegen an mich zu wenden. Nutzen Sie die Möglichkeit, ein kostenloses Angebot anzufordern. Ich freue mich darauf, Sie kompetent und engagiert zu beraten und zu vertreten. Lesen Sie mehr