Unsere Kanzlei besteht aus zwei erfahrenen Rechtsanwälten, Sabine Garbrecht-Rosenkranz und Dieter Rosenkranz. Frau Garbrecht-Rosenkranz ist seit 1980 als Rechtsanwältin zugelassen und hat sich seit 1983 ausschließlich auf das Familienrecht spezialisiert. Sie berät Sie kompetent bei Trennung und Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltsrecht und Güterrecht. Herr Rosenkranz ist seit 1982 als Rechtsanwalt zugelassen und hat seinen Schwerpunkt im Insolvenzrecht. Er hat langjährige Erfahrung als Insolvenzverwalter und Treuhänder und berät Sie in der Krise, bei Schuldenbereinigungsverfahren und Gläubigerschutzberatung. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Forderungseinzug.
Unser Team wird durch die Steuerberater Frank T. Hein und Anne Hein ergänzt. Sie unterstützen Sie bei allen steuerlichen Fragen und Herausforderungen.
Unsere Kanzlei ist gut erreichbar, sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto. Unsere Rechtsanwalts-Fachangestellten stehen Ihnen für Terminvereinbarungen und allgemeine Anfragen zur Verfügung.
Wir legen großen Wert auf eine individuelle und persönliche Beratung. Unsere Anwälte sind durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zugelassen und unterliegen den berufsrechtlichen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.
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