Durchschnittspreis iSFP – Individueller Sanierungsfahrplan (Eigenanteil nach BAFA-Förderung)
€800 - €1300€800 - €1300
Nach Anfragedaten von Trustlocal
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Minimal €649Maximal €2200€649€2200
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Durchschnittspreis iSFP – Individueller Sanierungsfahrplan (Eigenanteil nach BAFA-Förderung)
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10 Minuten Lesezeit•Aktualisiert am 01.07.2026
Was kostet ein Energieberater 2026?
Die Kosten für einen Energieberater liegen in Deutschland 2026 je nach Leistung zwischen 80 € für einen einfachen Verbrauchsausweis und 2.200 € für umfangreiche Sanierungsberatung. Die häufigste Leistung ist der Energieausweis, der für Verkauf, Vermietung und als Grundlage für Förderanträge benötigt wird. Die zweithäufigste ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), der mit bis zu 50 % durch das BAFA gefördert wird. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Preise für alle gängigen Leistungen, eine Erklärung der BAFA-Förderung und konkrete Beispielrechnungen.
Die Preisangaben basieren auf Angebotsanfragen über Trustlocal sowie öffentlich verfügbaren Marktdaten.
Die besten Energieberater in Ihrer Nähe können Ihnen ein Angebot machen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Ein Energieausweis (Verbrauchsausweis) kostet 80 € bis 250 €, ein Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Termin 350 € bis 690 €.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet brutto 1.300 € bis 1.800 €. Nach BAFA-Förderung (50 %, max. 650 €) liegt der Eigenanteil bei 649 € bis 1.150 €.
Der Stundensatz eines Energieberaters liegt bei 60 € bis 90 €, der Tagessatz bei 500 € bis 800 €.
Die BAFA-Förderrichtlinie EBW läuft bis 31. Dezember 2026. Der Förderantrag muss vor dem 31. Dezember 2026 gestellt werden.
Was kostet ein Energieberater? Preise nach Leistung
Die Kosten eines Energieberaters variieren je nach Leistungsart erheblich. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über typische Preise.
Durchschnittliche Kosten nach Energieberaterleistung 2026
Leistung
Typischer Preis
Verbrauchsausweis
80 € bis 250 €
Bedarfsausweis (ohne Vor-Ort-Termin)
200 € bis 350 €
Bedarfsausweis (mit Vor-Ort-Termin)
350 € bis 690 €
Vor-Ort-Besichtigung / Erstberatung
100 € bis 200 €
Heizlastberechnung (DIN EN 12831)
452 € bis 700 €
Energieberatung (ohne iSFP)
500 € bis 1.200 €
iSFP Einfamilienhaus (brutto)
1.300 € bis 1.800 €
iSFP Einfamilienhaus (Eigenanteil nach BAFA)
649 € bis 1.150 €
iSFP Mehrfamilienhaus (brutto)
1.700 € bis 2.200 €
iSFP Mehrfamilienhaus (Eigenanteil nach BAFA)
849 € bis 1.350€
Baubegleitung Heizungstausch
ca. 800 €
Stundensatz
60 € bis 90 €
Tagessatz
500 € bis 800 €
Die tatsächlichen Kosten hängen von Gebäudegröße, Baujahr, Verfügbarkeit von Unterlagen und regionaler Nachfrage ab
Was ist ein Energieausweis und was kostet er?
Der Energieausweis ist das häufigste Produkt eines Energieberaters. Er ist gesetzlich vorgeschrieben beim Verkauf oder der Neuvermietung einer Immobilie und dient als Nachweis der energetischen Qualität des Gebäudes. Es gibt zwei Varianten:
Verbrauchsausweis: Basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Günstiger und schneller zu erstellen, aber nur zulässig für Gebäude ab Baujahr 1978 mit mindestens fünf Wohneinheiten oder bei ausreichenden Verbrauchsdaten. Er kostet 80 € bis 250 €.
Bedarfsausweis: Berechnet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes auf Basis von Bausubstanz, Dämmung und Heiztechnik. Der Bedarfsausweis ist für Gebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 grundsätzlich vorgeschrieben. Er kostet 200 € bis 690 €, je nach Verfügbarkeit von Bauplänen und ob ein Vor-Ort-Termin erforderlich ist.
Preisspanne nach Ausweistyp 2026
Die Grafik zeigt die typische Preisspanne aus den Angebotsanfragen über Trustlocal. Einfache Bedarfsausweise ohne Vor-Ort-Termin beginnen ab 200 €.
Tipp: Liegen Grundrisse, Schnitte und Baubeschreibungen digital vor, kann der Bedarfsausweis oft ohne Vor-Ort-Termin erstellt werden. Das spart 100 € bis 200 € gegenüber einer Begehung.
Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ist die umfassendste Beratungsleistung eines Energieberaters für Wohngebäude. Er umfasst eine Vor-Ort-Begehung, ein 3D-Gebäudemodell, die Analyse des energetischen Ist-Zustands sowie konkrete Maßnahmenpakete mit Kostenschätzung, Einsparpotenzial und Förderübersicht. Der iSFP ist 15 Jahre gültig und bildet die Grundlage für die Beantragung von BEG-Förderungen.
Das Brutto-Honorar liegt je nach Gebäudetyp zwischen 1.300 € und 2.200 €. Nach BAFA-Förderung von 50 % ergibt sich der folgende Eigenanteil:
Gebäudetyp
Eigenanteil nach BAFA
Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus
649 € bis 1.150 €
Mehrfamilienhaus (ab 3 WE)
849 € bis 1.350 €
Der BAFA-Zuschuss wird nach Abschluss der Beratung und Einreichung des Verwendungsnachweises direkt an den Antragsteller ausgezahlt. Der Berater stellt die volle Rechnung, der Förderbetrag wird anschließend separat vom BAFA erstattet.
Wichtig: Die BAFA-Förderrichtlinie EBW (Energieberatung für Wohngebäude) läuft bis zum 31. Dezember 2026. Wer die Förderung noch nutzen möchte, sollte den Antrag vor diesem Datum stellen. Der iSFP-Bonus von 5 % zusätzlicher BEG-Förderung auf alle im iSFP vorgeschlagenen Maßnahmen bleibt davon unberührt.
"Für eine belastbare Einschätzung benötigen wir möglichst vollständige Gebäudedaten: Grundrisse, Baujahr, Angaben zu bisherigen Sanierungen, Verbrauchsdaten und ein realistisches Budget. Daraus lässt sich ableiten, welche Maßnahmen technisch, wirtschaftlich und förderseitig sinnvoll priorisiert werden können."
Ein Energieberater ist in folgenden Situationen gesetzlich vorgeschrieben oder finanziell relevant:
Verkauf oder Vermietung: Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei älteren Gebäuden (vor 1978) ist häufig ein Bedarfsausweis notwendig.
Heizungstausch: Für die KfW-Förderung im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist bei einem Heizungstausch eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 Pflicht. Ohne diese Berechnung ist keine Förderung möglich.
Energetische Sanierung: Der iSFP ist die Voraussetzung für den iSFP-Bonus von 5 % auf BEG-Einzelmaßnahmen. Bei einem Sanierungsvolumen von 50.000 € entspricht das einer zusätzlichen Förderung von 2.500 €: oft ein Vielfaches der Beraterkosten.
Neubau nach KfW-Standard: Für den KfW-Effizienzhaus-Standard ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) aus der dena-Expertenliste vorgeschrieben.
Fenstertausch: Im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahme Fenstertausch kann eine Baubegleitung durch einen DENA-gelisteten Energieberater förderfähig sein.
Wann übersteigt der Fördernutzen die Beratungskosten?
Wer einen Energieberater beauftragt, investiert zunächst Geld. Ob und wann sich diese Ausgabe durch finanzielle Vorteile ausgleicht, hängt von der Leistungsart ab.
Beim gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis stellt sich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit nicht.
Beim iSFP lässt sich eine direkte Gegenrechnung aufstellen: Der iSFP-Bonus erhöht die BEG-Förderung für jede Sanierungsmaßnahme um 5 Prozentpunkte. Bei einem Sanierungsvolumen von 30.000 € entspricht das 1.500 € zusätzlicher Förderung. Die gewonnene Förderung beträgt somit mehr als der typische Eigenanteil von 649 € bis 1.150 €. Ab einem Sanierungsvolumen von rund 20.000 € übersteigt der Bonus in der Regel die Beratungskosten.
Manche Energieberater berechnen die Förderabwicklung als separate Leistung. Fragen Sie vorab, ob die Antragstellung im Honorar enthalten ist oder separat berechnet wird.
Voraussetzungen
Das Gebäude muss sich in Deutschland befinden, seit mindestens zehn Jahren bestehen und im Eigentum des Antragstellers sein.
In den letzten vier Jahren darf keine geförderte Energieberatung stattgefunden haben (außer bei Eigentümerwechsel).
Der Energieberater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste (dena) eingetragen sein.
Ablauf des Antrags
Energieberater aus der dena-Expertenliste auswählen.
BAFA-Förderantrag online stellen, vor Vertragsabschluss mit dem Berater, es sei denn, der Vertrag ist nur bei Förderzusage wirksam.
Förderzusage abwarten, dann Vertrag abschließen.
Beratung durchführen und iSFP erstellen lassen.
Verwendungsnachweis einreichen, spätestens drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums.
Auszahlung durch das BAFA nach erfolgreicher Prüfung.
Gebäude
Förderung
Ein- und Zweifamilienhaus
50 %, max. 650 €
Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten
50 %, max. 850 €
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG, zusätzlich)
einmalig 250 €
Beispielrechnungen
Die folgenden drei Beispiele zeigen häufig vorkommende Situationen.
Beispielrechnung 1: Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus (Baujahr vor 1978)
Dieses Beispiel ist der häufigste Ausgangspunkt: Ein älteres Einfamilienhaus soll verkauft oder vermietet werden. Da das Gebäude vor 1978 gebaut wurde, ist ein Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben.
Ausgangslage
Gebäudetyp: Einfamilienhaus, Baujahr 1965, ca. 140 m² Wohnfläche
Zweck: Verkauf der Immobilie
Verfügbare Unterlagen: Grundrisse und Schnitte vorhanden, aber lückenhaft
Leistung: Bedarfsausweis inkl. Vor-Ort-Termin zur Datenerfassung
Kosten
Ein typischer Pauschalpreis von 490 € (brutto) deckt in der Regel die folgenden Leistungen:
Vor-Ort-Termin und Gebäudeaufnahme
Energetische Bilanzierung und Berechnung
Erstellung und Registrierung des Bedarfsausweises
Preise basieren auf Angebotsanfragen über Trustlocal (Stand 2026).
Der Bedarfsausweis ist 10 Jahre gültig. Er ist spätestens bei der ersten Besichtigung vorzulegen und muss dem Käufer oder Mieter übergeben werden. Ohne gültigen Energieausweis drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €.
"Ein seriöses Angebot erkennt man daran, dass nicht nur ein Sanierungsfahrplan erstellt wird, sondern bereits vor der Beauftragung Fördermöglichkeiten, technische Machbarkeit und wirtschaftliche Prioritäten eingeordnet werden. Ein Warnsignal ist, wenn nur ein standardisierter iSFP angeboten wird und der Berater danach aus dem Projekt aussteigt."
Preise basieren auf Angebotsanfragen über Trustlocal (Stand 2026).
Zusätzlicher Nutzen: Mit dem iSFP erhält der Eigentümer bei jeder im Plan vorgeschlagenen BEG-Maßnahme 5 % zusätzliche Förderung (iSFP-Bonus). Bei einem Sanierungsvolumen von 40.000 € (z. B. Dämmung + Fenster) entspricht das 2.000 € zusätzlicher Förderung, mehr als der dreifache Eigenanteil der Beratung.
Beispielrechnung 3: Heizlastberechnung + Baubegleitung beim Wärmepumpentausch
Dieses Szenario betrifft Eigentümer, die ihre Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen möchten. Ohne Heizlastberechnung ist keine KfW-Förderung möglich. Die Baubegleitung stellt sicher, dass die Anlage korrekt dimensioniert und installiert wird.
Ausgangslage
Gebäudetyp: Einfamilienhaus, Baujahr 1985, ca. 160 m² Wohnfläche
Maßnahme: Tausch Gasheizung gegen Luft-Wasser-Wärmepumpe
Leistungen: Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 + energetische Baubegleitung inkl. Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung (BnD)
"Häufig unterschätzt werden Neben- und Wiederherstellungskosten: Gerüst, Fensterlaibungen, Dachüberstände, Regenrohre sowie Maler- und Putzarbeiten nach der eigentlichen Maßnahme. Beim Heizungstausch werden hydraulischer Abgleich und Heizkörpertausch oft zu spät berücksichtigt."
Beide Leistungen sind förderfähig: Die Baubegleitung kann im Rahmen der BEG als Sowieso-Kosten geltend gemacht werden. KfW-Förderung für den Heizungstausch selbst liegt je nach Einkommenssituation bei 30 % bis 70 % der förderfähigen Kosten. Der Basisbonus beträgt 30 %, weitere Boni kommen je nach Haushaltseinkommen und dem ausgetauschten Heizungstyp hinzu. In der Praxis kommt der Höchstsatz von 70 % selten vor, da er an mehrere Bedingungen geknüpft ist.
Preise basieren auf Angebotsanfragen über Trustlocal (Stand 2026).
Kostenzusammensetzung
Berechnung, Modellierung und Berichtserstellung (ca. 50 %): Für den iSFP erstellt der Berater ein softwaregestütztes 3D-Gebäudemodell, berechnet Einsparpotenziale und fertigt den Bericht in der vorgeschriebenen iSFP-Druckapplikation aus.
Vor-Ort-Aufnahme und Beratungsgespräch (ca. 40 %): Der Energieberater erfasst Bausubstanz, Heizungsanlage und Nutzerverhalten direkt am Gebäude. Dieser Teil ist zeitintensiv und bestimmt die Qualität des Ergebnisses.
Anfahrt und Nebenkosten (ca. 10 %): Bei größeren Distanzen wird Anfahrt separat berechnet. Bei kleinen Aufträgen wie dem Verbrauchsausweis entfällt dieser Anteil oft ganz.
Berechnung, Modellierung und Berichtserstellung
Vor-Ort-Aufnahme und Beratungsgespräch
Anfahrt und Nebenkosten
"Bei größeren oder komplexeren Gebäuden, insbesondere Mehrfamilienhäusern, verschiebt sich der Aufwand häufig stärker in Richtung Berechnung, Variantenvergleich und Berichterstellung."
Unterlagen vorbereiten: Grundrisse, Schnitte, Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und Fotos des Gebäudes reduzieren den Aufwand des Beraters und damit den Preis.
BAFA-Antrag vor Vertragsabschluss stellen: Der Förderantrag muss vor dem Leistungsvertrag gestellt werden. Wer das vergisst, verliert die Förderung. Viele Berater übernehmen die Antragstellung – das sollte explizit im Angebot enthalten sein.
iSFP-Bonus mitnehmen: Wer eine Sanierung plant, erhält durch den iSFP-Bonus 5 % zusätzliche BEG-Förderung auf alle umgesetzten Maßnahmen.
Angebote vergleichen: Die Preise für identische Leistungen variieren regional und zwischen Anbietern deutlich. Ein Vergleich von mindestens drei Angeboten gibt Kostensicherheit.
"Typische Kostentreiber entstehen an den Schnittstellen zwischen Gewerken. Bei Fassadendämmung sind Dachüberstände und Fensteranschlüsse nicht immer im Angebot enthalten. Bei Dachsanierungen kann zusätzlich die Solarpflicht relevant werden."
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FAQ zu Energieberater Kosten
Viele Fragen drehen sich um den Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis, die genaue Höhe der BAFA-Förderung und darum, ob sich der iSFP lohnt. Die folgenden Antworten geben einen kompakten Überblick.
Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Brutto kostet der iSFP für ein Einfamilienhaus zwischen 1.300 € und 1.800 €. Nach der BAFA-Förderung von 50 % (max. 650 €) liegt der Eigenanteil bei 649 € bis 1.150 €.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für den iSFP?
50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 850 € für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Für WEG gibt es zusätzlich einmalig 250 €.
Was kostet ein Energieberater für eine Heizlastberechnung?
Eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 kostet je nach Aufwand 452 € bis 700 €. Sie ist Pflichtvoraussetzung für die KfW-Förderung beim Heizungstausch.
Ist der Energieberater steuerlich absetzbar?
Kosten für einen Energieberater im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung können als Handwerkerleistung oder im Rahmen der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG absetzbar sein. Die genaue steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab. Bei Unklarheiten gibt ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt Auskunft.
Brauche ich für einen Neubau nach KfW-Standard einen Energieberater?
Ja, für den KfW-Effizienzhaus-Standard ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) aus der dena-Expertenliste vorgeschrieben.
Wie werden diese Kosten berechnet?
Die Preise auf dieser Seite basieren auf Angebotsanfragen über Trustlocal und den Honoraren, die Auftraggeber von Energieberatern erhalten haben. Der tatsächliche Preis hängt vom Gebäudetyp, dem Leistungsumfang und dem gewählten Berater ab.
Warum Trustlocal?
Über Trustlocal erhalten Sie bis zu vier kostenlose Angebote von geprüften Energieberatern in Ihrer Region. Die Rückmeldungen kommen häufig innerhalb einer Stunde, in der Regel spätestens innerhalb eines Werktages. Alle gelisteten Berater verfügen über verifizierte Bewertungen aus mehreren unabhängigen Quellen. Vergleichen Sie dabei nicht nur den Preis, sondern auch die dena-Qualifikation, die angebotenen Leistungen und ob die Antragstellung beim BAFA im Honorar enthalten ist.
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