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Christian Au
8,1
(27 Bewertungen)
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Bahnhofstraße 28, Buxtehude
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Einführung
Die Rechtsanwaltskanzlei Au, mit Hauptsitz in Buxtehude und einer Zweigstelle in Jork-Estebrügge, ist spezialisiert auf das Sozialrecht. Unter der Leitung von Christian Au, einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, bietet die Kanzlei eine umfassende Beratung und Vertretung für Einzelpersonen, Selbsthilfeorganisationen und gewerbliche Partner im Gesundheitswesen. Mit seiner langjährigen Erfahrung und Spezialisierung ist Rechtsanwalt Au besonders mit den Belangen von Menschen mit Behinderung vertraut. Die Kanzlei bietet auch Vorträge und Schulungen zu sozialrechtlichen Themen an und unterstützt Sie bei Verhandlungen und Verfahren mit Sozialversicherungsträgern. Das engagierte Team der Kanzlei, bestehend aus juristischen Mitarbeitern und Rechtsanwaltsfachangestellten, ist stets bereit, sich Ihren Anliegen anzunehmen und Sie bestmöglich zu unterstützen. Ob Sie eine Beratung benötigen, eine Vertretung in einem Verfahren suchen oder an einer Schulung teilnehmen möchten, die Rechtsanwaltskanzlei Au ist Ihr kompetenter Partner im Sozialrecht. Kontaktieren Sie uns noch heute, um ein kostenloses Angebot anzufordern.
Herr Au hat meine Familie schon mehrfach in Widerspruchs- und Klageverfahren vertreten. Er ist ein sehr kompetenter Anwalt mit riesiger Fachkenntnis, wie man sie leider nur selten findet. Ich finde es ein Unding, dass Sozialrecht so schlecht vergütet wird und für jahrelange Arbeit nur wenige Hundert Euro gezahlt werden. Daher kann ich es gut verstehen, dass er die Sätze erhöhen musste, um weitermachen zu können und dabei nicht selbst finanziell zu leiden.
xXx xXxstarstarstarstarstar
30. Dez. 2024 google
schade des es keine halben Sterne zur Bewertung gibt....leider über Jahre viel Schreibarbeit von beiden Seiten - ohne Erfolg - der einzige Sieger in der ganzen Sache war Herr Rechtsanwalt Au, da er div. Rechnungen mit der Rechtsschutzversicherung abgeglichen hat. Ein absoluter Profi ion Sachen "Abzocke am Mandanten" - mehr aber auch nicht - erwähnen möchte ich der Richtigkeit noch, das sich diese Bewertung auf meiner rein persönlichen Erfahung bezieht. Ergänzung Jan. 2021: Auf die Antwort vom Inhaber mit Androhung evtl. rechtlicher Schritte bestätigt nur meine Bewertung !!! Defintiv keine Weiterempfehlung meinerseits - wie bereits erwähnt - Bewertung beruht alleine meiner persönlichen Erfahrung - jeder evtl. zukünftiger Mandant entscheidet daher wertfrei und eigenständig... ABER.
christine veitstarstarstarstarstar
25. Nov. 2024 google
Ich habe mich als verzweifelte Mutter an ihn gewandt...aber er hat kein Interesse...hatte nur positives von ihm gehört...muss aber nun meine Meinung revidieren...Einzelschicksale sind für ihn uninteressant
Ben Wernerstarstarstarstarstar
18. Aug. 2024 google
Ich wollte ihn in einer Schwerbehinderten – Angelegenheit beauftragen. Obwohl ich rechtsschutzversichert bin, war er hierzu nur gegen eine exorbitante Honorarvereinbarung bereit. Mandate zu den üblichen gesetzlichen Gebühren nehme man nicht mehr an. Hierzu muss man wissen, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erst 2021 novelliert worden ist und durchaus auskömmliche Gebühren ermöglicht. Gerade in einer Schwerbehinderten – Angelegenheit ist dieses Verhalten von Herrn Au besonders schäbig. Aber die Gier kennt ja bekanntlich keine Grenzen. Insofern ist der Eindruck aus der vorherigen Bewertung zutreffend und nicht, wie Herr Au suggerieren möchte, falsch. Leider muss man einen Stern geben, um bewerten zu können.
Antwort auf den Kommentar von Herrn Au: Sie verschweigen, dass zu dem von Ihnen genannten Betrag eine Terminsgebühr in Höhe von mindestens 335 €, ggf. noch eine Einigungsgebühr und die Auslagen hinzukommen. Von einer "rechtlichen Verfolgung" meiner zutreffenden und i.Ü. der Meinungsfreiheit unterliegenden Äußerungen sehen Sie wohl wegen offenkundiger Aussichtslosigkeit ab. Lesen Sie mal die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts! Würde Ihnen gut tun.