Wir sind ein führendes Unternehmen im Bereich der Photovoltaik-Technologie und bieten unseren Kunden seit dem 1. Januar 2023 steuerbefreite PV-Anlagen bis 30 kWp an. Unsere Photovoltaik-Module und damit verbundene Komponenten wie Wechselrichter und Batteriespeicher zeichnen sich durch ihre Qualität und Effizienz aus und genießen steuerliche Vorteile. Diese Regelung erstreckt sich auch auf die Einspeisung des erzeugten Stroms und auf Erweiterungen bestehender PV-Systeme. Selbst kleinere Anlagen, wie zum Beispiel Balkonkraftwerke, sind in dieser Umsatzsteuerbefreiung inbegriffen. Unsere modernen Module entsprechen dem neuesten Stand der Technik, haben ein ansprechendes Design und zeichnen sich durch ihre lange Lebensdauer und sehr gute Ertragswerte aus. Wir sind stolz darauf, unseren Kunden die neuesten und effizientesten Lösungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten. Es ist wichtig zu beachten, dass es keine rückwirkende Steuerbefreiung für bereits installierte Anlagen gibt. Die Regelung kommt somit allen zugute, die sich aktuell für den Kauf einer Photovoltaikanlage entscheiden. Wir sind stets bemüht, unseren Kunden den besten Service zu bieten. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei der Auswahl der besten Lösung für Ihre Bedürfnisse zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und ein kostenloses Angebot anzufordern. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Solarprojekte zu helfen. Lesen Sie mehr
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Sonntag
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Geschlossen
Warum uns wählen?
check_circle1. PV-Anlagen bis 30 kWp sind von der Einkommensteuer und der Mehrwertsteuer befreit.
check_circle2. Sowohl Photovoltaik-Module als auch damit verbundene Komponenten genießen steuerliche Vorteile.
check_circle3. Die Regelung erstreckt sich auch auf die Einspeisung des erzeugten Stroms.
check_circle4. Steuerbefreiung gilt auch für Erweiterungen bestehender PV-Systeme.
check_circle5. Selbst kleinere Anlagen, wie Balkonkraftwerke, sind in der Umsatzsteuerbefreiung inbegriffen.