Was kostet ein Anwalt?
Erstberatung
Die Gebühren für eine anwaltliche Erstberatung sind gesetzlich geregelt und auf maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt, was insgesamt 226,10 Euro ergibt (§ 34 RVG). Sollten Sie den Anwalt im Anschluss beauftragen, wird der Betrag der Erstberatung auf die weiteren Kosten angerechnet.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Falls Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, können Sie beim Amtsgericht Oldenburg einen Beratungshilfeschein beantragen. Für einen eventuell notwendigen Rechtsstreit besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wahlanwaltsgebühren
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen die Gebühren gemäß RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) getragen werden. Diese richten sich nach dem Streitwert. Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung fällt in der Regel eine Selbstbeteiligung an, die jedoch im Vergleich zu den gesetzlichen Anwaltsgebühren meist überschaubar ist.
Die Gebühren für eine anwaltliche Erstberatung sind gesetzlich geregelt und auf maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt, was insgesamt 226,10 Euro ergibt (§ 34 RVG). Sollten Sie den Anwalt im Anschluss beauftragen, wird der Betrag der Erstberatung auf die weiteren Kosten angerechnet.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Falls Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, können Sie beim Amtsgericht Oldenburg einen Beratungshilfeschein beantragen. Für einen eventuell notwendigen Rechtsstreit besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wahlanwaltsgebühren
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen die Gebühren gemäß RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) getragen werden. Diese richten sich nach dem Streitwert. Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung fällt in der Regel eine Selbstbeteiligung an, die jedoch im Vergleich zu den gesetzlichen Anwaltsgebühren meist überschaubar ist.