Was kostet eine Erstberatung?
Im Falle einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags, sowie einer Abmahnung ist die Erstberatung kostenlos. Im Übrigen betragen die Kosten für eine Erstberatung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und betragen für Verbraucher maximal 190 € zzgl. MwSt. In manchen Fällen können diese Kosten durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Eine Kündigung ist unwirksam, wenn:
die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden,
kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt (z. B. bei einer fristlosen Kündigung),
der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde,
besondere Schutzrechte (wie bei Schwangeren oder Schwerbehinderten) verletzt wurden.
die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden,
kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt (z. B. bei einer fristlosen Kündigung),
der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde,
besondere Schutzrechte (wie bei Schwangeren oder Schwerbehinderten) verletzt wurden.
Was ist eine Abfindung, und habe ich Anspruch darauf?
Eine Abfindung ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Ein gesetzlicher Anspruch besteht meist nicht, kann jedoch im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, Sozialplans oder arbeitsgerichtlichen Vergleichs entstehen.