Die Kanzlei Meyer & Westerbecke ist eine renommierte Anwaltskanzlei, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat. Mit unserem engagierten und ergebnisorientierten Ansatz beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere im Betriebsverfassungs- und Tarifrecht. Wir führen für Betriebsräte Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Unser Ziel ist es, für Sie optimale und passgenaue Lösungen zu erreichen. Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch kurzfristige Erreichbarkeit und schnelles Handeln aus. Wir legen großen Wert auf gegenseitiges Vertrauen und verfolgen stets das gemeinsame Ziel: den größtmöglichen Erfolg für unsere Mandantinnen und Mandanten. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie erfahrene, verhandlungssichere Praktiker, die strategisch und ergebnisorientiert für Sie verhandeln und vermitteln.
Unsere Mandanten sind Unternehmer, Verbände, Kommunen, kommunale Gesellschaften, Anstalten, Stiftungen, Universitäten, Schulen, Insolvenzverwalter, Bauherren, Investoren, Geschäftsführer, Handelsvertreter, Betriebsräte und Privatleute, insbesondere Arbeitnehmer. Dank unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir über gute Kontakte zu Kommunen, Behörden, Gerichten, Sachverständigen und der Wirtschaft.
Unsere Rechtsanwälte, Herr Joachim Meyer und Frau Ariane Westerbecke, sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Sie sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Celle.
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Interessen kompetent und mit Freude zu vertreten. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.