Über Andreas Chlosta Rechtsanwalt:
Die häufigste Frage, die uns als Strafverteidiger immer wieder gestellt wird, ist: „So etwas machen Sie? Das könnte ich nicht“!
Tatsache ist, dass wir in einer hochkomplexen Gesellschaft leben. Jeder von uns kann plötzlich Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sein. Ganz sicher sind nicht alle sog. „Schwerverbrecher“ und sehr oft stellt sich heraus, dass die Vorwürfe völlig zu Unrecht erhoben worden sind. Daher verdient jeder Mensch eine genaue Betrachtung seines Handelns und seiner Beweggründe und hat ein Recht auf Anhörung und Verteidigung. Darauf beruht der deutsche Rechtsstaat und das ist ein schützenswerter Bestandteil unserer Gesellschaft und demokratischen Ordnung. Dabei mitzuwirken, erfüllt uns mit Stolz.
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