Über Anwaltskanzlei Dr. Buerstedde, Fachanwalt für Erbrecht:
Seit über 10 Jahren berät die Erbrechtskanzlei Dr. W. Buerstedde vor dem Erbfall, etwa bei Vorsorgevollmachten und Testamenten.
Nach dem Erbfall hilft er bei der Erbauseinandersetzung, bei Pflichtteilsforderungen von Pflichtteilsberechtigten oder der Erbschaftssteuererklärung.
Vollmachten erstellen; Betreuungsverfügung errichten
Testament schreiben; Berliner Testament gestalten
Testamentsvollstreckung anordnen
Vorwegerbfolge; Schenkungen; Erbschaftssteuer
Erbauseinandersetzungsverträge
Pflichtteilsforderungen
Lesen Sie mehr...
Fachwissen
Erbschaftsrecht
Erbschaft & Erbrecht
Erfahrung & Kompetenz
Bewertungen zu Anwaltskanzlei Dr. Buerstedde, Fachanwalt für Erbrecht
Sehr gut • 4,8
starstarstarstarstar
4 Bewertungen