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Rechtsanwältin P. Brüchert-Pastor geb. Makalowski Fachanwältin für Strafrecht

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(127 Bewertungen)
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Altendorfer Str. 313, Essen
timelapse26 Jahre tätig
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Über unsErfahrungBewertungenFAQ
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Einführung
Als erfahrene Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht bringe ich 26 Jahre Erfahrung ausschließlich in diesem Bereich der Strafverteidigung mit. Meine Kanzlei zeichnet sich durch eine individuelle und persönliche Betreuung aus. Ich bin stets Ihr direkter Ansprechpartner und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Meine Arbeit ist geprägt von Professionalität, Engagement und Leidenschaft für das Strafrecht. Ich biete eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Strafrechts (keine Strafvollstreckung) an. Egal, ob Sie mit einer Anklage konfrontiert sind, eine Vorladung erhalten haben oder rechtlichen Beistand in einem Strafverfahren benötigen - ich bin für Sie da. Dabei lege ich großen Wert auf eine transparente und offene Kommunikation. Ich erkläre Ihnen jeden Schritt im Verfahren und informiere Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten. Mein Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Dabei setze ich meine Expertise und Erfahrung ein, um Ihre Interessen zu verteidigen und Ihre Rechte zu wahren. Ich arbeite engagiert und zielorientiert, um Ihre Situation zu verbessern und Ihnen Sicherheit zu geben. Lesen Sie meine Kundenbewertungen und machen Sie sich selbst ein Bild von meiner mandantenfreundlichen Arbeit. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Sie in Ihrem Anliegen zu unterstützen. Beachten Sie aber bitte, dass ich wie unten unter FAQ beschrieben mein Honorar transparent halte. Mein Stundensatz beträgt 330,00 EUR brutto. Mein Pauschalhonorar für die Vertretung im gesamten Verfahren der 1. Instanz mindestens 1.600,00 EUR brutto. Sie erhalten dafür eine Erreichbarkeit von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Während des gesamten Verfahrens sprechen Sie nur mit mir. Meine Erfahrungen, Kenntnisse und persönliche Kontakte zu Richtern und Staatsanwälten, die Leidenschaft Menschen zu helfen, und jeden Tag mein Bestes zu geben führt zu diesem Honorar, welches die angemessene Gegenleistung hierfür ist.
Fachwissen
StrafrechtAnwalt für StrafrechtKörperverletzungAnwalt bei beschlagnahmtem FührerscheinBetäubungsmittelBandenkriminalitätBeleidigungFalschaussageGeldwäscheJugendstrafrechtUrkundenfälschungSachbeschädigungUnfallfluchtFührerscheinTrunkenheit am SteuerDiebstahlBetrugWarenkreditbetrugUnterschlagungRecht auf körperliche UnversehrtheitUnterhaltszahlungenEinspruchRechtsmittelVorladung PolizeiHilfe bei einem StrafverfahrenStrafrecht SonstigesScheidungUmgangsregelung / UnterhaltArbeitskonflikt / KündigungBau- oder MietkonfliktStreit um VerträgeGeschäftlicher KonfliktKonflikt mit Staat & BehördenKonflikt mit Nachbarn / NachbarschaftKörperverletzung oder GesundheitOnline Mediation
Trustlocal Auszeichnungen
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Fotos
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Öffnungszeiten
Geschlossen - Öffnet am Donnerstag um 09:00
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Montag
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09:00 bis 21:00
Dienstag
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Samstag
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Sonntag
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Warum uns wählen?
check_circleHier sprechen Sie mit dem Anwalt persönlich
check_circlePauschalhonorar mindestens 1.600,00 EUR oder Stundenhonorar 330,00 EUR
Erfahrung & Kompetenz
timelapse26 Jahre tätigstar127 Bewertungenpeople_outline1 Mitarbeitertimeline27 Jahre Berufserfahrung
Ausbildung und Zertifikate
schoolFachanwalt für Strafrecht
Checkliste
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checkmarkE-Mail und Telefon vom Geschäftsinhaber überprüft.
Bewertungen
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Ausgezeichnet5,0
starstarstarstarstar
127 Bewertungen aus 3 Quellen

Lisander starstarstarstarstar
29. Feb. 2024 Trustlocal.de
Hilfsbereitschaft und gute Kommunikation
Bewertungen aus anderen Quellen
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Daniel Brüssstarstarstarstarstar
7. Mai 2025 google
Frau Brüchert-Pastor hat mich in drei Verfahren überaus erfolgreich vertreten. Durch ihre kompetente und engagierte Arbeit an meinen Fällen konnten alle Verfahren gemäß § 170 StPO eingestellt werden. Sie war jederzeit erreichbar und hat sich die Zeit genommen, dass ich mich jederzeit gut betreut und beraten gefühlt habe. Besonders dankbar bin ich für ihre entgegenkommende Art, die mir in der belastenden Zeit einige Sorge genommen hat. Ich kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen!

Bahram Khosravi Valastarstarstarstarstar
7. Mai 2025 google
Frau Brüchert-Pastor ist jeden einzelnen Euro wert. Wenn man das Glück hat, dass sie Zeit hat, einen Fall zu übernehmen, hat man bereits 70 % gewonnen. Ich danke ihr von Herzen für ihren Einsatz in einer Angelegenheit, die eigentlich aussichtslos erschien – sie hat das Unmögliche möglich gemacht. Ich hoffe natürlich (im positiven Sinne), dass ich ihre Hilfe nie wieder benötigen werde – aber wenn doch, dann jederzeit und ohne zu zögern. Sie arbeitet hochprofessionell, ist hervorragend organisiert, stets transparent und jederzeit ansprechbar.

Fadi Lahdostarstarstarstarstar
23. Apr. 2025 google
Professionell, und sehr nett !! Kann diese Anwältin mit besten wissen und gewissen empfehlen.

Z Bstarstarstarstarstar
6. Apr. 2025 google
Möchte mich auch öffentlich bei Frau Brüchert-Pastor bedanken! Ich befand mich in einer total verzwickten Situation. Dank Ihrer Hilfe wurde das Verfahren eingestellt. Alles TOP gelaufen!
Quellen anzeigenexpand_more
FAQ - Häufig gestellte Fragen an Rechtsanwältin P. Brüchert-Pastor geb. Makalowski Fachanwältin für Strafrecht
Wie hoch wird das Honorar sein?
Es gibt 2 Wege der Abrechnung:

1. Wahlverteidiger
Im Prinzip gibt es Pauschalhonorare oder die Vereinbarung eines Stundensatzes.
Ganz grob können Sie mit einem Stundensatz von 330,00 EURO brutto oder einem Pauschalhonorar von mindestens 1.6000 EUR brutto rechnen.

Das klingt viel, liegt aber – nach ständiger auch obergerichtlicher Rechtsprechung – in der unteren Hälfte des zulässigen Bereichs eines Stundenverrechnungssatzes von 180,00 EUR brutto bis 600,00 EUR brutto für Anwälte. Dies, obwohl ich seit 25 Jahren ausschließlich im Strafrechtsbereich tätig. Lesen Sie meine Kundenbewertungen.

2. Pflichtverteidiger
Ich übernehme auch Pflichtverteidigungen, jedoch stets mit privater Zuzahlung in gleicher Höhe der Pflichtverteidigergebühren. Wichtig: Die Möglichkeit der Pflichtverteidigung besteht nur für bestimmte im Gesetz geregelte Fälle! § 140 StPO.
Brauche ich eigentlich einen Strafverteidiger?

! Definitiv: Ja!

Als Beschuldigter haben Sie es mit Polizei, Staatsanwälten und Richtern zu tun, die seit Jahren im Strafprozess agieren. Würden Sie, wenn es um Ihr Geld oder Ihre Freiheit geht, nicht auch einen erfahrenen Spieler mit aufs Spielfeld nehmen, statt allein mit ziemlicher Sicherheit zu verlieren?

Dies gilt auch, wenn Sie die Taten begangen haben und ein Geständnis ablegen wollen. Ein Strafverteidiger kann die Sachlage zunächst überprüfen; gibt es möglicherweise Rechtfertigungsgründe oder gibt es andere Verteidigungsansätze? Auch die Herausarbeitung von Strafmilderungsgründen, um Ihre Strafe zu verringern, sollten Sie nicht außer Acht lassen.

Und die beliebte Floskel des Strafrichters zum bestreitenden Angeklagten ist meist: „Sie können hier erzählen was Sie wollen, aber wir müssen nicht alles glauben.“

Wollen Sie bei dieser Grundstimmung allein im Prozesssaal sitzen?

Sie merken, Sie sollten sich keinesfalls selbst verteidigen!
Wie finde ich einen guten Strafverteidiger?
Im übertragenen Sinne: „Indem Sie Ihre kaputten Schuhe nicht beim Bäcker reparieren lassen“

Also zuallererst suchen Sie einen Rechtsanwalt, der sich auf Strafrecht spezialisiert hat. Zumeist sind dies Fachanwälte für Strafrecht. Was nützt es Ihnen aber, wenn dieser Spezialist auch noch Spezialist in Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Sozialrecht ist.

Selbst nach fast 25 Jahren ausschließlicher Strafverteidigertätigkeit könnte ich nicht behaupten, dass ich ausgelernt habe. Deshalb behaupte ich: So viel, kann man nicht „gut“ machen. Deshalb gehen Sie nicht mit einem Strafverfahren zum Anwalt, der kürzlich Ihre Scheidung so schön durchgeboxt hat. Denn es geht um Ihre Freiheit und bei einer Geldstrafe mitunter um beachtliche Summen.

Wenn Sie jetzt noch einen guten Strafverteidiger suchen, rufen Sie mich an. Direkter Kontakt Mein großer Vorteil ist meine Erreichbarkeit.
Wie verhalte ich mich, bis ich einen Strafverteidiger gesprochen habe?
Bis ich meinen Anwalt gesprochen habe: Schweigend, also „Klappe halten“!

Der Beschuldigte hat das Recht zu schweigen. In jedem Stadium des Strafverfahrens. Machen Sie, solange Sie keinen Strafverteidiger beauftragt haben und dieser die Akteneinsicht erhalten hat, keine Angaben zur Person oder zur Sache auf eigene Faust.

Beschuldigte sind schon verurteilt worden, weil Sie voreilig bei der Verkündung des Haftbefehls erklärt haben: „Ich bin die im Haftbefehl bezeichnete Person“.

Auch bestehen zahlreiche Verurteilungen, weil die Beschuldigten (die zuvor nur durch Telekommunikationsüberwachungen bekannt waren) bei Polizei oder Haftrichter ihre Stimme erhoben haben.

Ein Mittäter eines Mandanten wurde verurteilt, weil er die harmlose Frage: „Ist das Ihre Jeanshose?“ bejaht hat. In der Hauptverhandlung erfolgte ein Textil-Gutachten zum Abgleich der Falteneigenschaften seiner Jeanshose mit der auf Überwachungsfotos eines Bankraubes. Er wurde verurteilt.
Wann soll ich den Strafverteidiger einschalten?
Antwort: Gestern
So früh wie möglich, also wenn Sie selbst damit rechnen, dass ein Strafverfahren gegen Sie läuft. Möglicherweise steht – ohne dass Sie vorher angehört werden müssen – eine Durchsuchung oder gar eine Verhaftung bevor.

Spätestens aber wenn Sie einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten haben oder erst recht, wenn eine Anklageschrift zugestellt wurde.
Was wird der Strafverteidiger für mich tun?
In erster Linie und zuerst: Akteneinsicht nehmen
Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen und das Akteneinsichtsrecht – also die Sammlung an Beweisen, die die Justiz gegen Sie glaubt in der Hand zu haben – steht auch nur dem Verteidiger zu. Ohne Akteneinsicht stehen sie der Justiz–Front ohne Kenntnisse der Fakten gegenüber.

Nur durch Aktenkenntnis stehen Sie mit Ihrem Strafverteidiger auf Augenhöhe mit den Strafverfolgungsbehörden!

Dabei ist der Strafverteidiger ausnahmslos ausschließlich Ihren Interessen, und strikt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zudem gilt als Organ der Rechtspflege für den Strafverteidiger: „Ich lüge nie, aber ich muss nicht alles sagen, was ich weiß“.
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