Über Anwaltskanzlei Stuckmann - Ihr Rechtsanwalt In Gelsenkirchen:
Nach einer mehrmonatigen Arbeitsunfähigkeit meldet sich der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig. Der langsam knapp – beauftragt der Arbeitnehmer uns mit der Geltendmachung seiner Ansprüche. Wir klagen auf Lohnzahlung. Der Arbeitgeber bleibt standhaft, meint weiterhin der Arbeitnehmer sei nicht arbeitsfähig, obwohl der behandelnde Arzt und der M DK das Gegenteil erklären. Eine teure Entscheidung, wie sich jetzt zeigte. Vor dem Arbeitsgericht Wuppertal schlossen die Parteien einen Vergleich nachdem ein Sachverständiger nach eineinhalb Jahren(!) die Arbeitsfähigkeit des Mandanten bestätigte. Der Arbeitgeber muß zahlen für diese Zeit und die nächsten sechs Monate. Der Mandant darf zuhause bleiben. Eine Beratungsleistung, die den Arbeitgeber nicht freuen wird.
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