Zu meinen besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehören neben allen anderen Rechtsgebieten, mit Ausnahme des Steuer- und Patentrechts, das Familien- und Strafrecht. Seit 1999 führe ich daher auch die Zusatzqualifikation einer Fachanwältin für Familienrecht. Diese sehr langwierige und aufwendige Zusatzausbildung bescheinigt mir umfassende Kenntnisse in diesem sehr breit gefächerten Rechtsgebiet. Lesen Sie mehr