Ist ein Architekten-Haus teurer als das Eigenheim vom Fertighausanbieter?
Nein. Es erscheint dem Kunden im ersten Moment das Architektenhonorar als zusätzliche Kosten, die bei den Konkurrenzanbietern zunächst so nicht ersichtlich sind.
Eine aktuelle Untersuchung des Bundeswirtschaftsministerium bestätigt:
das Bauen mit dem freien Architekten ist für den Auftraggeber unter dem Strich am günstigsten. Für dasselbe Geld, oder sogar für weniger als für ein Kataloghaus - vielleicht mit ein paar modischen Anpassungen - zahlen, können Sie auch "Ihr Haus", also ein individuelles und ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Architektenhaus haben, welches über viele Jahrzehnte einen soliden wirtschaftlichen und einen hohen ideellen Wert darstellt.
Durch eine durchdachte und ganzheitliche Planung sowie durch die konsequente Umsetzung des Bauvorhabens können enorm viele Kosten für den Kunden eingespart werden. Zudem eröffnet die Planung mit einem Architekten dem Kunden ganz neue Möglichkeiten bzgl. Individualität und Planungs-Freiheit.
Eine aktuelle Untersuchung des Bundeswirtschaftsministerium bestätigt:
das Bauen mit dem freien Architekten ist für den Auftraggeber unter dem Strich am günstigsten. Für dasselbe Geld, oder sogar für weniger als für ein Kataloghaus - vielleicht mit ein paar modischen Anpassungen - zahlen, können Sie auch "Ihr Haus", also ein individuelles und ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Architektenhaus haben, welches über viele Jahrzehnte einen soliden wirtschaftlichen und einen hohen ideellen Wert darstellt.
Durch eine durchdachte und ganzheitliche Planung sowie durch die konsequente Umsetzung des Bauvorhabens können enorm viele Kosten für den Kunden eingespart werden. Zudem eröffnet die Planung mit einem Architekten dem Kunden ganz neue Möglichkeiten bzgl. Individualität und Planungs-Freiheit.
Welchen Vorteil hat der Bauherr, wenn sein Haus mit einem Architekten gebaut wird?
KAPALAARCHITEKTUR ist in allen Belangen der Gestaltung, Genehmigung sowie baulichen Details fachlich kompetent aufgestellt, sodass wir Sie von der ersten Idee bis zur baulichen Umsetzung durchgehend begleiten können.
Unser Ziel ist es, Sie als Bauherren stets objektiv zu beraten. Wir sind gegenüber allen beteiligten Fachfirmen, Handwerkern und Ingenieuren Vertreter des Bauherrn und handeln immer in seinem Sinne. Eine individuelle, auf Ihre Prioritäten und Preisvorstellung ausgelegte Planung und deren Umsetzung innerhalb des Kostenrahmen haben bei uns höchsten Stellenwert.
Eine baureife Ausführungsplanung zusammen mit einem Bauzeitenplan und einer detaillierten Leistungsbeschreibung bilden die Grundlage für eine fehlerfreie Ausführung. Danach werden Angebote eingeholt und die Auswahl geeigneter Fachfirmen getroffen.
Während der Bauphase werden alle wichtigen Schritte auf der Baustelle von uns überwacht und erst nach Beseitigung aller Mängel die Bauleistung abgenommen.
Unser Ziel ist es, Sie als Bauherren stets objektiv zu beraten. Wir sind gegenüber allen beteiligten Fachfirmen, Handwerkern und Ingenieuren Vertreter des Bauherrn und handeln immer in seinem Sinne. Eine individuelle, auf Ihre Prioritäten und Preisvorstellung ausgelegte Planung und deren Umsetzung innerhalb des Kostenrahmen haben bei uns höchsten Stellenwert.
Eine baureife Ausführungsplanung zusammen mit einem Bauzeitenplan und einer detaillierten Leistungsbeschreibung bilden die Grundlage für eine fehlerfreie Ausführung. Danach werden Angebote eingeholt und die Auswahl geeigneter Fachfirmen getroffen.
Während der Bauphase werden alle wichtigen Schritte auf der Baustelle von uns überwacht und erst nach Beseitigung aller Mängel die Bauleistung abgenommen.
Wann entstehen Kosten für die Architektenleistungen?
Das erste Beratungsgespräch ist bei uns grundsätzlich kostenfrei. Bei Umbaumaßnahmen treffen wir uns gerne gemeinsam mit Ihnen direkt vor Ort. Wenn Sie einen Neubau planen möchten, laden wir Sie gerne zu einem ersten kostenlosen und unverbindlichen Gespräch in unser Büro ein.
Erst wenn die Aufgabenstellung und der Umfang klar definiert sind, erstellen wir Ihnen ein detailliertes Angebot. Nach schriftlicher Erteilung des Auftrages beginnen wir mit unserer Arbeit, die wir auf Basis des Angebotes abrechnen. Unsere Leistungen rechnen wir nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI - ab.
Erst wenn die Aufgabenstellung und der Umfang klar definiert sind, erstellen wir Ihnen ein detailliertes Angebot. Nach schriftlicher Erteilung des Auftrages beginnen wir mit unserer Arbeit, die wir auf Basis des Angebotes abrechnen. Unsere Leistungen rechnen wir nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI - ab.
Kann der Bauherr auch Eigenleistungen einbringen?
Ja. Da wir großen Wert auf eine individuelle Planung legen, sind wir im stetigen Austausch mit unseren Kunden. Diese erhalten vor Beginn des Bauvorhabens eine detaillierte Kostenberechnung für alle auszuführenden Tätigkeiten (wie z. B. Rohbau, Fenster, Sanitär, Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten usw.). Danach kann der Kunde jederzeit selbst bestimmen, welche Leistungen er selbst ausführen möchte.
Müssen in unserem Architekturbüro immer alle Leistungsphasen nach der HOAI gebucht werden?
Nein, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot, bei dem man die verschiedenen Leistungsphasen als einzelne Module buchen kann. Zahlreiche unserer Kunden lassen sich bei uns im Büro einen individuellen Entwurf anfertigen und wir begleiten diesen bis zur Genehmigung (entspricht den Leistungsphasen 1 - 4). Informieren Sie sich einfach bei einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch direkt bei uns im Büro.
Was ist die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)?
Jeder Architekt ist, ähnlich wie das z. B. auch Ärzte oder Anwälte sind, an eine Gebührenordnung gebunden. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Diese Gebührenordnung orientiert sich an den tatsächlichen Baukosten des Bauvorhabens. Das Architektenhonorar liegt zwischen einem Mindestsatz und einem Höchstsatz entsprechend den Baukosten. Der zu trage kommende Honorarsatz ist Verhandlungssache zwischen Architekten und Bauherren.