Dies bedeutet, dass die Parteien auch abseits der feststehenden Schuldverhältnisse (z.B: Kauf-, Werk- und Dienstvertrag) Verträge mit allen rechtlichen Konsequenzen meist frei vereinbaren und ausgestalten können (Grundsatz der Vertragsfreiheit). Diese Freiheit birgt aber auch mögliche Nachteile. Sie ermöglicht es dem wirtschaftlich Stärkeren und Erfahreneren, die Bedingungen eines Vertrages zu diktieren. Sind Verträge erst einmal wirksam geschlossen, sind sie auch mit einseitigen Nachteilen einzuhalten.
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