Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für deren Vereinsmitglieder. Die Lohnsteuerhilfevereine unterliegen der strengen gesetzlichen Aufsicht der Oberfinanzdirektionen und arbeiten nach dem Prinzip der Kostendeckung.
Die Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins ähneln denen eines Steuerberaters, allerdings mit eingeschränkter Beratungsbefugnis in den Einkunftsarten.
Die Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins ähneln denen eines Steuerberaters, allerdings mit eingeschränkter Beratungsbefugnis in den Einkunftsarten.
Welche Leistungen umfasst die Mitgliedschaft ?
Sie können sich durch uns z. B. die Einkommensteuererklärung im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis erstellen lassen, eine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, die Überprüfung des Steuerbescheids oder die Beantragung eines Freibetrages auf die Steuerkarten veranlassen. Selbstverständlich ist auch eine Beantragung von Kindergeld möglich.
Darüber hinaus führen wir für Sie sämtlichen Schriftwechsel, legen Einspruch ein oder führen für Sie Klage bei dem Finanzgericht.
D.h., bei uns zahlen Sie nicht für jede Einzelleistung ein Honorar wie bei einem Steuerberater, sondern für alle Leistungen nur einen einheitlichen jährlichen Mitgliedsbeitrag und nicht mehr.
Darüber hinaus führen wir für Sie sämtlichen Schriftwechsel, legen Einspruch ein oder führen für Sie Klage bei dem Finanzgericht.
D.h., bei uns zahlen Sie nicht für jede Einzelleistung ein Honorar wie bei einem Steuerberater, sondern für alle Leistungen nur einen einheitlichen jährlichen Mitgliedsbeitrag und nicht mehr.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedsbeiträge sind bei uns sozial gestaffelt und richten sich nach Ihren Bruttoeinnahmen. Unser Beiträge bewegen sich zwischen 40,00 € und 370,00 € im Jahr.