Wann benötige ich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?
In der Regel gar nicht. Es ist eine weit verbreitetet Meinung, insbesondere unter Juristen und Steuerberater, dass in einigen Fällen ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unabdingbar ist. Es gibt sogar ein Urteil das die EU Zertifizierung gleichstellt.
Für keine meiner angebotenen Leistungen sind Sie verpflichtet einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen. Die Gutachten werden trotzdem anerkannt.
Für keine meiner angebotenen Leistungen sind Sie verpflichtet einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen. Die Gutachten werden trotzdem anerkannt.