Wer gegen Abgabenbescheide Widerspruch eingelegt hat, hat einen Anspruch auf Erlass berichtigter Bescheide und hat eine Rückzahlung zu erwarten. Wenn aber die Bescheide bestandskräftig geworden
sind, können Sie immerhin noch einen Antrag auf Zurücknahme der Bescheide stellen. Die Behörde muss dann über den Antrag im Rahmen ihres Ermessens entscheiden. Ob eine Rückzahlung erfolgt, ist
dann abzuwarten. Einen Formulierungsvorschlag für einen solchen Antrag erhalten Sie auf der weiterführenden Seite.
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