Rechtsanwalt Jan H. Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth, hat sich von Beginn seiner Tätigkeit 1999 auf das IT- & IP-Recht in Verbindung mit dem Urheber- und Medienrecht spezialisiert und so im Laufe der Zeit alle drei möglichen Fachanwaltschaften für diese Gebiete erworben. Insbesondere das Informationstechnologierecht (IT-Recht) und der Schutz des geistigen Eigentums („Intellectual Properties“ – IP) in Kombination mit den neuen, aber auch den alten, Medien bieten das Feld der Spezialisierung von Rechtsanwalt Gerth. Die IT-Kanzlei Gerth erbringt Rechtsberatung und Prozessvertretung in ihren Spezialgebieten, über die ich Sie auf den folgenden Seiten genauer informieren möchte. Lesen Sie mehr