Beschwerde bei Rechtsanwaltskammer wegen Untätigkeit
Ich habe Herrn Pothmann Anfang 2022 aufgrund einer einzufordernden Entschädigungszahlung laut EU-Fluggastrechte-Verordnung aufgesucht und ihm das entsprechende Mandat mit Kostendeckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung erteilt.
Schon hier stellte sich heraus, dass Herr Pothmann sehr oberflächlich arbeitet. Ohne meine per Mail an ihn verfassten Korrekturen wäre die Klage möglicherwiese erstmal abgewiesen worden.
Laut dem Anfang 2023 vollstreckbaren Urteil steht mir eine Entschädigungssumme zu, welche allerdings der Höhe nach nicht der eigentlichen Forderung entspricht. Nun ja, soweit, so gut erstmal.
Und nun wird es ziemlich komisch.
Schuldner ist die Condor Flugdienst GmbH, welche bereits am 09.12.2022 vom AG Düsseldorf zu einer Entschädigungszahlung zu meinen Gunsten verurteilt wurde. Das Urteil ist seit dem 10.03.2023 rechtskräftig vollstreckbar.
Herr Pothmann hat laut seinem Bekunden zeitgleich den Vollstreckungsauftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher gerichtet. Der Schuldner Condor Flugdienst GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist bekanntlich liquide. Ein erster Vollstreckungsversuch würde sofort Erfolg haben.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Düsseldorfer Gerichtsvollziehers im Vollstreckungsverfahren gegen einen liquiden Schuldner beläuft sich nach meiner Kenntnis derzeit mitunter bei zwei bis drei Monaten.
Sachstandsanfragen, welche ich per E-Mail und telefonisch über ein Jahr lang an Herrn Pothmann gestellt habe, wurden teils telefonisch oder per Mail beantwortet. Allerdings recht inhaltslos.
Herr Pothmann erzählte mir immer sinngemäß, dass er sich auch nicht erklären könne, warum das so lange dauert. Er versprach jedes Mal, sich drum zu kümmern und kurzfristig eine Zahlung zu erwirken. Passiert ist bis heute nichts.
Ich habe bis dato keinerlei Übersicht über das Vollstreckungsverfahren, da ich trotz meiner mehrfachen Aufforderung an ihn weder eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils bekommen habe noch sonst welche Korrespondenz, die mir beweist, dass das Vollstreckungsverfahren tatsächlich im Gange ist, respektive wo es denn überhaupt steht und warum.
Ich habe nach über einem Jahr des Wartens und Hinhaltens erhebliche Zweifel, dass die Arbeitsweise von Herrn Pothmann richtig ist oder ob überhaupt dahingehend die zu leistenden Tätigkeiten erbracht wurden, zu welchen er sich mit der Übernahme des Mandats verpflichtet hat.
Zuletzt habe ich Herrn Pothmann am 15.03.2024 förmlich angeschrieben, ihm meinen Unmut mitgeteilt und mit Fristsetzung zum 30.03.2024 gebeten, entweder den mir fehlenden Schriftverkehr auszuhändigen oder die Zahlung des Betrags zu realisieren.
Keine Reaktion von Herrn Pothmann. Ich habe also die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf gebeten, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten in der Hoffnung, es würde sich damit alles klären.
Weit gefehlt, denn Herr Pothmann hat auch auf die Schreiben der Anwaltskammer bisher nicht reagiert.
Ich habe nun einen weiteren Rechtsanwalt beauftragt, erstens eine förmliche Beschwerde wegen Untätigkeit gegen Herrn Pothmann bei der Kammer einzuleiten (dann muss er reagieren, ich kann nur jedem Pothmann-Geschädigten zu diesem Schritt raten!) und zweitens dahingehend gegen Herrn Pothmann vorzugehen, dass ich zumindest eine Ausfertigung des vollstreckbaren Urteils bekomme, mit welchem der neue Anwalt endlich mein Geld bei Condor einfordern kann.
Anmerkung: alle mit Herrn Pothmann geführten Gespräche wurden beidseitig immer überaus freundlich und harmonisch geführt.
Meine aktuelle Einschätzung ist demnach dieselbe, welche die anderen „Pothmann-Geschädigten“ der vorherigen Bewertungen äußern. Nämlich, dass Herr Pothmann wahrscheinlich zu wenig an uns verdient und erst bei hohen Streitwerten im Rahmen seiner in meinen Augen bescheidenen anwaltlichen Fähigkeiten aktiv wird.
Ich habe sowas noch nie erlebt. Ich rate aufgrund meiner persönlichen Erfahrung dringendst von Mandatsübertragungen an Herrn Pothmann ab!