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Revesta GmbH

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Maulbeerkamp 12, Xanten
timelapse17 Jahre tätig
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Einführung
Die Revesta GmbH unterliegt als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und ist aufgrund seiner Größe kein so genanntes bedeutendes Institut. Die  Anforderungen an das institutsinterne Vergütungssystem gemäß InstitutsVergV werden unter Beachtung der Größe, Bilanzsumme und Art der Geschäftstätigkeit eingehalten. Das Institut ist einzustufen als kleines Institut. Es ist nicht systemrelevant und ist nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), insbesondere Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG) und Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG) sowie die Immobiliardarlehensvermittlung nach §34i GewO, die Darlehensvermittlung, die Vermittlung von Immobilien und Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten nach §34c GewO und die Versicherungsvermittlung nach §34d Abs. 1 GewO. Das Unternehmen ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Das Vergütungssystem der Revesta GmbH ist angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet. Die Vergütung beinhaltet ausschließlich fixe Komponenten für die Mitarbeiter der Revesta GmbH und orientiert sich an ortsüblich vergleichbaren Gehältern. Das Geschäftsführergehalt entspricht der marktüblichen Vergütung und der Lage der Gesellschaft. Es existiert keine variable Vergütung für den Geschäftsführer. Eine Überprüfung der Vergütungssysteme findet jährlich statt.
Fachwissen
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