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Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB
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Max-Planck-Straße 22, Trier
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Einführung
Wir sind Dr. Lehnen & Sinnig, eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf den Widerruf von Immobilienkrediten spezialisiert hat. Unser Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten, die sich leidenschaftlich für die Rechte der Verbraucher einsetzen. Wir sind stolz darauf, dass wir bereits über 2.000 Mandanten erfolgreich gegen Banken, Versicherungen und Bausparkassen vertreten haben.
Unser Hauptaugenmerk liegt auf dem sogenannten "Widerrufsjoker". Dieser ermöglicht es Verbrauchern, Immobiliendarlehen, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, zu widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Belehrungen der Banken oft falsch sind. Dies bietet Verbrauchern die Möglichkeit, laufende Verträge vorzeitig und ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu beenden und zu besseren Konditionen neu zu finanzieren. Bei Verträgen, die bis zum 12.06.2014 abgeschlossen wurden, ist die Bank sogar verpflichtet, Nutzungsersatz zu zahlen.
Wir sind stets bereit, Ihnen bei Ihren Fragen zu helfen und Sie dort zu unterstützen, wo Sie mit dem stärksten Widerstand rechnen müssen: gegen Banken, Versicherungen und Großkonzerne. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag gerne kostenlos und unverbindlich. Fordern Sie noch heute Ihr kostenloses Angebot an und lassen Sie uns gemeinsam Tausende von Euro sparen.
Fachwissen
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Erfahrung & Kompetenz
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Ma Bostarstarstarstarstar
11. Mai 2024 google
Leider keine guten Erfahrungen gemacht. Schickten zum Verhandlungstermin einen Anwalt, der nicht der Kanzlei angehört, von dem ich vorher nichts wusste und der mir zudem noch unvorbereitet schien. Noch zudem sind die Bewertungen dieses mir zuvor nicht bekannten Anwalts unter aller Kanone. Ist mir völlig unerklärlich so eine Vorgehensweise als "angesehene" Kanzlei.
Sebastian Druschkestarstarstarstarstar
9. März 2024 google
früher mal gut, als es drum ging, evtl. Geschwindigkeitsüberschreitungen zu klären. Jetzt aber den 2. Fall mit subjektivem Eindruck mangelhaften Engagements. Im Ersten war es für jemanden, der beruflich auf den FS angewiesen war, trotz mangelhafter Kommunikation zumindest am Ende nicht auf ein Fahrverbot hinaus gelaufen.
Im zweiten Verfahren ging es um eine Fahrzeugfinanzierung, bei der der erste eingesetzte Anwalt gute Aussichten auf Schadenersatz wegen Fehlern m Vertragtext vermeldet hatte, der zweite Anwalt (nachdem der erste das Unternehmen verlassen hatte) kommunikationslos in Deckung blieb und der Dritte nur noch den Eindruck vermittelte, einen alten Schuh loswerden zu wollen, was uns am Ende Mehraufwand gegenüber der regulären Abwicklung der Finanzierung gekostet hat. 1 Stern für früher mal, ich würde die Kanzlei nicht mehr engagieren.