Sie sind unzufrieden In Ihrer Ehe/ Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Sie haben ein Recht darauf, sich aus einer unliebsamen Ehe/ eingetragenen Lebenspartnerschaft zu lösen. Niemand kann Sie dazu zwingen
Im Wesentlichen müssen Sie zwei entscheidende Schritte tun:
Der 1.Schritt: Sie trennen sich
Der 2. Schritt: Sie stellen Scheidungsantrag
Wenn Sie die Scheidung möglichst aktiv betreiben, erhöhen Sie die Chancen, dass sich die Grundlagen für Ihre neuen Lebensperspektiven nach Ihren Vorstellungen entwickeln- Ergreifen Sie die Initiative!
Das sollte Ihr Ziel sein: Möglichkeiten und Alternativen zum Scheidungskrieg sollten spätestens ab dem Zeitpunkt der Trennung ausgelotet werden. Das erste Ziel sollte stets die sog. einvernehmliche Scheidung sein. Es verspricht keine Lebensqualität, sich über Jahre mit dem Ex-Partner vor Gerichten herumschlagen zu müssen. Wir können für Sie Verhandlungsspielräume ausloten, Ihren „Noch-Ehepartner“ mit an den Tisch holen und erforderliche Vereinbarungen treffen.
Scheidungsmanagement: Oft wird im Zuge der Scheidung gestritten - Fehler, die im Zuge eines Scheidungsverfahren gemacht wurden, können irreversible Folgen haben, die das gesamte künftige Leben wirtschaftlich belasten. Deshalb hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, keine Scheidung ohne anwaltlichen Verfahrensbeistand zuzulassen (es besteht Anwaltszwang). Sie brauchen daher professionelles Scheidungsmanagement.
Auseinandersetzungen sind mehr als nur juristische Auseinandersetzungen, sie sind oft emotional sehr aufgeladen und belastend. In nahezu allen diesen Angelegenheiten ist der persönlichste Lebensbereich betroffen und es stehen existentielle Entscheidungen an – sowohl emotional wie wirtschaftlich. Wir versuchen, wenn Sie dies wünschen selbstverständlich immer eine einvernehmliche Lösung für Sie zu erarbeiten- gelingt dies nicht- setzen wir uns konsequent für Ihr Recht ein.
Scheidungist die "Abwicklung einer Ehe" und nicht nur die Trennung zweier Personen. Vieles muss wirtschaftlich entflechtet werden. Scheidung bedeutet leider auch häufig finanzielle Einschnitte im Leben der „Noch-Ehepartner“ und Kinder. Eine Scheidung kann kompliziert oder einfach sein. Das hängt ganz davon ab, wie kompromissfähig und verhandlungsbereit die „Noch-Ehepartner“ noch sind.
Das sind unsere Leistungen für Sie:
Beratung - Sie bekommen fachlich qualifizierte Antworten
Trennung - Sie haben sich getrennt und möchten wissen was auf Sie zukommt?
Verfahren in Familiensachen - Wir vertreten Sie persönlich und wenn erforderlich auch bundesweit vor jedem Familienrgericht
Scheidung- wir begleiten und managen Ihren Fall persönlich
Berechnung- Wir berechnen für Sie Unterhalt (Kindesunterhalt/ Ehegattenunterhalt/ Trennungsunterhalt und Zugewinn)
Vertragsgestaltung? - Wir gestalten Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen
Wir helfen bei Regelungen zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht
Elternunterhalt - Wann und wieviel muss ich zahlen?
Berufshaftpflicht
Kindererziehung und Anerkennung
Steuerrecht
Sozialversicherungsrecht
E-Commerce
Körperverletzung
Recht auf körperliche Unversehrtheit
Erbschaftsrecht
Anerkennung
Unterhaltszahlungen
Haftung
Vertragsrecht
Zivilprozessrecht
Anwalt für Strafrecht
Arbeitsrecht
IT-Recht
Gesundheitsrecht
Strafrecht
Familienrecht
Verkehrsrecht
Personenrecht
Rechtsanwalt
Familenrecht
Scheidung
Sorgerecht
Umgang
Medizinrecht
Fusionen
Mediation
Zivilrecht
Ehescheidung
Hilfe bei einem Strafverfahren
Anerkennung, Sorgerecht & Besuchsrecht
Erbschaft & Erbrecht
Kündigung & Arbeitsrechtlicher Konflikt (Arbeitnehmer)
Verträge, Abkommen und andere Dokumente
Strafrecht Sonstiges
Mensch & Familie Sonstiges
Arbeit, Einkommen & Haftung Sonstiges
Urheber- & Medienrecht
IT-Recht & Datenschutz
Wettbewerbs-, Patent- & Markenrecht
Nachlass / Vererbung
Umgangsregelung / Unterhalt
Arbeitskonflikt / Kündigung
Bau- oder Mietkonflikt
Streit um Verträge
Geschäftlicher Konflikt
Konflikt mit Staat & Behörden
Konflikt mit Nachbarn / Nachbarschaft
Körperverletzung oder Gesundheit
Traditionelle Mediation
Online Mediation
Unterhalt
Steuerstrafrecht
Versicherungsrecht