Bereits in der Gründungsphase von Kapitalgesellschaften ist eine erfahrene Beratung und Begleitung wichtig. Denn schon jetzt müssen Notarverträge und Satzungen unter steuerlichen Gesichtspunkten optimal gestaltet werden. Hager & Rohnert garantiert dies. Zudem erstellen wir während des Bestehens der Kapitalgesellschaften nicht nur die Steuerbilanzen, sondern auch Handelsbilanzen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, wie zum Beispiel Veröffentlichungen im Bundesanzeiger und bei GmbHs im Hinblick auf die Regelungen der Insolvenzordnung. Wir beraten weiterhin bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder bei deren Komplettverkauf. Wird eine Kapitalgesellschaft liquidiert, begleiten wir diesen Vorgang und wickeln alle erforderlichen Formalitäten ab. Wir achten in steuerlicher Hinsicht darauf, dass gegenüber dem Finanzamt keine verdeckten Gewinnausschüttungen entstehen und die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für Gesellschafter und Geschäftsführer eingehalten werden. Darüber hinaus weisen wir Geschäftsführer auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen hin. Lesen Sie mehr