Wie lange dauert die Prüfung meiner Finanzierung?
Nachdem alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei bis drei Banktagen eine Finanzierungszusage. In Ausnahmefällen – z. B. bei Rückfragen durch die Bank, Urlaub u. ä. – kann es bis zu einer Woche dauern.
Was ist ein Annuitätendarlehen?
Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen (Raten). Im Gegensatz zum Tilgungsdarlehen bleibt die Höhe der zu zahlenden Rate über die gesamte Laufzeit gleich (sofern eine Zinsbindungsfrist über die gesamte Laufzeit vereinbart wurde).
Was ist ein Forward Darlehen?
Das Forward Darlehen (auch Zinssicherungs- oder Vorratsdarlehen genannt) ist die Form eines langfristigen Darlehens, für das zum jetzigen Zeitpunkt ein Zinssatz fest vereinbart wird, dessen Auszahlung und/oder Zinsbindung jedoch erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit (Forward-Periode) erfolgt. Für diese Vorlaufzeit fallen keine Bereitstellungszinsen an.
Was ist versteht man unter dem Beleihungswert bzw. dem Beleihungsauslauf?
Der Beleihungswert einer Immobilie wird vom jeweiligen Finanzierungsinstitut nach festgelegten Regeln ermittelt. Der Beleihungswert entspricht i.d.R. dem Wert, der bei einem späteren Verkauf unter normalen Umständen jederzeit erzielt werden kann (nachhaltig erzielbarer Wert). Diese Größe ist entscheidend für die Beleihung. Die von den Darlehensgebern gewährte Kredithöhe richtet sich nicht nur nach dem Einkommen des Hauskäufers oder Bauherrn, sondern auch nach dem Beleihungswert der Immobilie. Dabei ist es üblich, dass die Geldinstitute einen Sicherheitsabschlag von 10 bis 20 Prozent vom Marktwert abziehen.
Der Beleihungsauslauf ist eine errechnete Größe und stellt das Verhältnis zwischen Ihrem Darlehen (zzgl. bestehender Vorlasten) und dem Beleihungswert des Objektes dar, welcher fremdfinanziert wird.
Der Beleihungsauslauf ist eine errechnete Größe und stellt das Verhältnis zwischen Ihrem Darlehen (zzgl. bestehender Vorlasten) und dem Beleihungswert des Objektes dar, welcher fremdfinanziert wird.
Was sind Bereitstellungszinsen?
Der Darlehensgeber berechnet ab einem bestimmten Zeitpunkt nach Abschluss des Darlehensvertrages für noch nicht ausgezahlte Darlehensteile einen Zins, den Bereitstellungszins. Der Bereitstellungszins beträgt i.d.R. 3% p.a. bzw. 0,25% pro Monat.
Was ist der Unterschied zwischen Nominalzins und Effektivzins?
Der Nominalzins ist der im Darlehensvertrag vereinbarte Zinssatz, mit dem ein Darlehen verzinst wird. Er wird auf den Nennwert des Darlehens berechnet und kann variabel oder fest vereinbart sein.
Der Effektivzins ist der Preis eines Darlehens, in dem nahezu alle Preisbestandteile berücksichtigt sind. Schätzkosten, Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren und Teilauszahlungszuschläge fließen nicht in die Berechnung mit ein. Der Effektivzins ermöglicht den Vergleich von verschiedenen Angeboten. Die Effektivzinsberechnung ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt.
Der Effektivzins ist der Preis eines Darlehens, in dem nahezu alle Preisbestandteile berücksichtigt sind. Schätzkosten, Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren und Teilauszahlungszuschläge fließen nicht in die Berechnung mit ein. Der Effektivzins ermöglicht den Vergleich von verschiedenen Angeboten. Die Effektivzinsberechnung ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt.
Was geschieht im Beurkundungstermin?
Für bestimmte Rechtsgeschäfte, insbesondere für Grundstückskaufverträge und beispielsweise für die Belastung von Grundstücken mit bestimmten Rechten, sieht der Gesetzgeber zum Schutz der betroffenen Parteien eine Beurkundung durch den Notar vor. Der Notar bestätigt im Beurkundungsverfahren nicht nur die Identität der beteiligten Parteien und belehrt diese auch im Hinblick auf die rechtliche Tragweite des Geschäfts, sondern er gibt deren Erklärungen in der Niederschrift klar und unzweideutig wieder. Des Weiteren hat er darauf zu achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden werden und keiner der Beteiligten aufgrund von Unerfahrenheit benachteiligt wird. Die notarielle Urkunde ist eine öffentliche Urkunde.
Welche Nebenkosten entstehen beim Kauf einer Immobilie?
Beim Kauf einer Immobilie fällt zunächst die Grunderwerbssteuer an. Die Höhe ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt (z. B. im Saarland 6,5%, in Rheinland-Pfalz 5% vom beurkundeten Kaufpreis). Darüber hinaus entstehen Notarkosten für die Beurkundung und die Grundschuldbestellung sowie Gerichtskosten für diverse Eintragungen im Grundbuch (Auflassungsvormerkung, Eintragung der Grundschuld, Eigentumseintragung). Die Kosten für Notar und Gericht belaufen sich auf ca. 2,0% vom beurkundeten Kaufpreis. Falls ein Makler den Kauf vermittelt hat, fallen noch die Maklergebühren an. Diese belaufen sich auf ca. 6% zzgl. Mwst. Diese tragen in der Regel Käufer und Verkäufer jeweils zur Hälfte (bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern). Bei Mehrfamilienhäusern ist auch eine andere Aufteilung zulässig. Ausführliche Informationen über die Aufteilung der Maklerprovision erhalten Sie unter https://www.youtube.com/watch?v=_wRsMVMRM7M&t=16s.
Was ist der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer einer Immobilie?
Eigentümer wird man erst nach Eintragung in das Grundbuch. Nach § 22 Abs. 1 GrEStG dürfen Erwerber eines Grundstücks oder eines Erbbaurechts in das Grundbuch erst dann als Eigentümer oder als Erbbauberechtige eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen. Das Finanzamt wird diese Bescheinigung erteilen, sobald die Grunderwerbssteuer, die zur Beschleunigung des Verfahrens auch vor Fälligkeit entrichtet werden kann, gezahlt ist. Das kann bis zu sechs Monaten nach Beurkundung dauern. Besitzer eine Immobilie wird man nach der Schlüsselübergabe. Diese wird in der Regel nach Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers vollzogen. Ab diesem Zeitpunkt gehen alle laufenden Kosten der Immobilie auf den Käufer über, aber auch alle Risiken.
Was ist die Auflassung bzw. Auflassungsvormerkung?
Die Auflassung ist die Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Immobilie über den Eigentumsübergang. Die Auflassung wird in der Regel im Rahmen des Kaufvertrages vom Notar beurkundet. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels bewirken den Eigentumsübergang.
Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung bis die endgültige Eintragung in Abt. II des Grundbuches erfolgt. Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung sind Verfügungen und Belastungen ohne Zustimmung des Käufers unwirksam.
Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung bis die endgültige Eintragung in Abt. II des Grundbuches erfolgt. Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung sind Verfügungen und Belastungen ohne Zustimmung des Käufers unwirksam.
Wann erhalte ich die Schlüssel zu meiner neuen Immobilie?
Grundsätzlich erfolgt die Schlüsselübergabe, nachdem der Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist. Ab dann besteht ein Rechtsanspruch auf die Übergabe der Schlüssel. In manchen Fällen ist der Verkäufer bereit, den Schlüssel bereits im Beurkundungstermin zu übergeben, wenn die Finanzierung gesichert ist – insbesondere, wenn die Immobilie bereits geräumt ist.