Was kosten eine Erstberatung beim Anwalt?
Für die Erstberatung in unserem Hause wird ein Beratungshonorar iHv 250,00 EUR fällig. Die Erstberatung wird durch uns qualifiziert vorbereitet und unterscheidet sich hierbei von einem ersten Beratungsgespräch. Wir sind bemüht ihre rechtlichen Fragestellung in diesem Termin mit einem anwaltlichen Rat abzuschließen und prüfen Ihre Fragestellung anhand der uns vorher übermittelten Unterlagen und Dokumente umfassend. Falls die Erstberatung in eine konkrete Tätigkeit (Vertretung, Gutachten etc.) übergeht werden diese Kosten auf die spätere Tätigkeit angerechnet.
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt dieses sofern dies von Ihrem Tarif umfasst ist die Kosten der Erstberatung iHv 250,00 EUR, sofern Ihre tariflicher Selbstbehalt nicht überschritten ist. Hier lohnt es sich, dass Sie bei Ihrer Versicherung im Vorfeld anfragen ob die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung übernommen werden.
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt dieses sofern dies von Ihrem Tarif umfasst ist die Kosten der Erstberatung iHv 250,00 EUR, sofern Ihre tariflicher Selbstbehalt nicht überschritten ist. Hier lohnt es sich, dass Sie bei Ihrer Versicherung im Vorfeld anfragen ob die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung übernommen werden.