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Kanzlei Bock & von Lany, Gerhard Bock, Martin Bock und Kai von Lany GbR
7,9
(3 Bewertungen)
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Große Ziegelstraße 4, Kiel
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Einführung
Wir geben Ihnen einen Überblick über unser Beratungsangebot und unsere Unternehmensphilosophie.
Bestreben und Ziel unserer Tätigkeit in den Schwerpunktbereichen Steuern, Betriebswirtschaft/Controlling und Recht ist dabei stets die individuelle,
fachübergreifende und zielsicher am Mandanteninteresse ausgerichtete Beratung und Vertretung unserer Kunden.
Unser Markenzeichen ist dabei die ausgeprägte Vernetzung der Bereiche Steuerberatung und Rechtsberatung zu einem für den Mandanten effizienten Nutzen.
Fachwissen
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Norman Fandreistarstarstarstarstar
1. Nov. 2022 google
Wir, als Erbengemeinschaft, suchten Herrn Bock für die Erbschaftssteuererklärung auf. Für einen kurzfristigen Termin und die kurzfristige Übernahme des Mandats waren wir dankbar. Das Mandat galt für das Erstellen der Erbschaftsteuererklärung und der Feststellungserklärung von zwei Grundbesitzen. Erwartungen waren eine Beratung und Unterstützung hinsichtlich der erforderlichen Zusammenstellung sowie schließlich eine Erbschaftssteuererklärung, welche nach Unterschrift der Erben abgabefertig ist.
Jedoch wurden die Erwartungen in keiner Weise erfüllt! Es wurden lediglich zu den vorab vorbereiteten Zusammenfassungen die Unterlagen nachgefordert. Bei Erbfall- sowie Nachlassregelungskosten oder Nachlassverbindlichkeiten wurden keine weiteren Anregungen gegeben. Die nachgereichten Informationen sollten „Mundgerecht“ erfolgen, ansonsten gab es Verständnisnachfragen. Immobilienschätzungen wurden durch Herrn Bock zweimal beauftragt, jedoch das zweite Mal nur durch unsere eigene Prüfung und unser eigenes Engagement. Eine Schätzung dieser durch das Finanzamt sollte vorweggenommen werden. Bis zuletzt scheint es, dass Herr Bock den Fall nicht im Detail durchdrungen hat. Dies äußerte sich auch im letzten Austausch, in dem die nach seinem Verständnis abgabefertige Steuererklärung - nach Zahlung des gesamten Honorars – bestimmte Vorausvermächtnisse nicht berücksichtigte.
Nach Zahlung des Honorars war die Bereitschaft einer Einigung nicht mehr gegeben. Abschließend haben wir die Erbschaftssteuererklärung aufbereitet und eigenverantwortlich eingereicht. Das unveränderte Honorar steht damit einer sehr (!) geringen Leistung entgegen.
Die aufzubringenden Nerven und Kosten in unserer Situation haben uns davon abgebracht den Rechtsweg einzuschreiten. Aber es bleibt eine deutliche Lehre, die anderen erspart bleiben sollte.