Beraten Sie auch, wenn man rechtsschutzversichert ist?
Gerne können Sie vor Wahrnehmung der Erstberatung die Deckungsschutzusage für die Erstberatung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen und diese zum Termin mitbringen.
Übernehmen Sie auch mietrechtliche Streitigkeiten?
Ich berate und vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter in ausgewählten mietrechtlichen Angelegenheiten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Kündigungen, Räumungsverfahren sowie der Durchsetzung und Abwehr von Räumungsansprüchen.









