In welchen Rechtssachen können Sie mich vertreten?
Ich vertrete Sie vor allem im Strafrecht sowie in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Beschuldigter oder Geschädigter sind. Auch die Art des Vorwurfs ist unerheblich. Sie sind sich unsicher, ob es sich bei ihrem Problem um Strafrecht handelt? Kontaktieren Sie mich gerne.
Was kostet Ihre Tätigkeit?
Jedes Erstgespräch in meiner Kanzlei ist für Sie unverbindlich und nicht mit Kosten verbunden. Ich arbeite mit Pauschalhonoraren, die ich vor der Mandatierung transparent je nach erwartetem Aufwand kommuniziere. So werden Überraschungen vermieden. Sprechen Sie mich gerne auf die Möglichkeit der Ratenzahlung an.
Ich will mehr über das Strafverfahren erfahren?
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