Kann mein Coaching über einen AVGS gefördert werden?
Ja. Bestimmte Coachings bei Blikkwechsel können über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden. Liegt ein entsprechender Gutschein vor und passt unser Coaching zu Ihrem Förderziel, entstehen für Sie keine Kosten. Gerne klären wir vorab gemeinsam, ob ein AVGS für Ihr Anliegen infrage kommt.
Für wen ist das Coaching bei Blikkwechsel geeignet?
Für Menschen, die beruflich etwas verändern möchten – manchmal mit einer konkreten Idee, manchmal einfach mit dem Gefühl: So wie bisher soll es nicht weitergehen. Gemeinsam schauen wir auf Stärken, Erfahrungen, Wünsche und Möglichkeiten und entwickeln daraus einen nächsten Schritt, der wirklich zur Person passt.
Ich weiß noch gar nicht, was ich beruflich machen möchte. Ist Coaching dann überhaupt sinnvoll?
Unbedingt. Sie müssen nicht mit einem fertigen Ziel ins Coaching kommen. Gerade wenn noch vieles unklar ist, kann es helfen, einmal genauer hinzuschauen: Was kann ich gut? Was gibt mir Energie? Was ist mir wichtig? Was möchte ich nicht mehr? Daraus entsteht häufig nach und nach ein klareres Bild davon, wohin es beruflich gehen könnte.
Was ist bei Blikkwechsel anders als bei anderen Coachings?
Wir starten nicht bei dem, was fehlt, sondern bei dem, was schon da ist. Wir arbeiten stärkenorientiert, systemisch und mit Methoden aus der Positiven Psychologie und Persönlichkeitsentwicklung. Dabei gibt es bei uns keinen vorgefertigten Fahrplan: Das Coaching richtet sich nach der Person, ihrem Anliegen und dem, was sie für ihren nächsten Schritt braucht.












