Nach Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1997 und anwaltlicher Tätigkeit in einer mittelgroßen Münchener Anwaltskanzlei betreue ich seit 1998 meine Mandanten in meiner eigenen Kanzlei. Die bewusste Entscheidung als Einzelanwalt tätig zu sein gewährleistet nicht nur einen besonders engen und direkten Kontakt, sondern auch stets den gleichen Ansprechpartner. Meine Mandanten vertrete ich außergerichtlich und – im ganzen Bundesgebiet – auch gerichtlich. In Einzelfällen und nach vorheriger Absprache werden Termine entfernterer Gerichte auch vor Ort von beauftragten Kanzleien wahrgenommen. Lesen Sie mehr
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