Als Rechtsanwalt liegt mein Fokus nicht mehr hauptsächlich auf der gerichtlichen Vertretung, sondern vielmehr auf der vorausschauenden Beratung meiner Mandanten. Mein Ziel ist es, Streitigkeiten bereits im Vorfeld zu vermeiden oder außergerichtlich zu regeln. In diesem Sinne berate ich meine Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten. Dazu gehören das Familienrecht, beispielsweise bei der Gestaltung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgesachen, das Erbrecht, etwa bei Fragen zur Regelung der Erbfolge oder der Testamentsgestaltung, sowie das Kauf-, Werksvertrags- und Mietrecht. Auch im Arbeitsrecht, bei der Gestaltung oder Auflösung von Arbeitsverträgen und der Durchführung von Sozialplänen, stehe ich meinen Mandanten zur Seite. Darüber hinaus unterstütze ich bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden und bei der Forderungsbeitreibung, Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung. In gerichtlichen Angelegenheiten vertrete ich meine Mandanten vor dem Familiengericht, dem Zivilgericht, den Behörden und dem Verwaltungsgericht sowie vor den Strafermittlungsbehörden und Strafgerichten. Aufgrund der zunehmenden Komplexität der Rechtsgebiete und der Vielzahl gesetzlicher Regelungen ist eine Spezialisierung unumgänglich geworden. Daher habe ich mich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert, um meinen Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung bieten zu können. Kontaktieren Sie mich gerne für eine kostenlose Erstberatung. Lesen Sie mehr