Dazu zählt eindeutig auch der Online-Scheidungsantrag, der sich insbesondere eignet bei:
Einvernehmlichen Scheidungen (Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht, etc. bereits vereinbart)
Streitigen Ehescheidungen (Folgesachen müssen im Verfahren geregelt werden)
Ehegatten, bei denen sich z. B. ein Teil im Ausland aufhält (Scheidungsverfahren abgesehen von Scheidungstermin per E-Mail & Telefon durchführbar)
alle anderen Verfahren aufgrund persönlicher Umstände/Verhinderungen
Die Kosten einer Scheidung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Zunächst basieren die tatsächlichen Scheidungskosten auf dem sogenannten Verfahrenswert, der die Anwalts- und Gerichtskosten bestimmt.
Diese reduzieren sich, wenn es zwischen den zu scheidenden Partnern keinen Streit gibt (einvernehmliche Scheidung). Der Verfahrenswert ist wiederum u. a. vom Einkommen beider Ehegatten abhängig. Daher lässt sich pauschal kein Betrag nennen.
Teilen Sie uns Ihr Einkommen mit, rechnen wir Ihnen gern die Gebühren vor. Bei geringem Einkommen beantragen wir gern Verfahrenskostenhilfe für Sie. Bei Bewilligung übernimmt die Staatskasse die Kosten.
In Ausnahmefällen (z. B. bei nachgewiesenen Gewaltanwendungen und anderen Härtefällen) kann eine Ehe auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden.
Sofern es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, benötigt Ihr Ehegatte jedoch keinen eigenen Anwalt. Dadurch lassen sich ggf. auch Kosten einsparen.
Kann der Antragsteller für die Scheidungskosten nicht aufkommen, ist es möglich, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Auch ein Verfahrenskostenvorschuss ist möglich, sofern der Antragsgegner entsprechende finanzielle Möglichkeiten hat.
Nach Eingang der Gerichtskostenanforderung senden wir Ihnen eine Vorschussrechnung über die voraussichtlichen Gesamtkosten. Damit stellen wir sicher, dass Sie rechtzeitig einen Überblick zu den Kosten haben.
Sobald der Zugewinn eines Ehegatten den Zugewinn des anderen Ehegatten übersteigt, wird die Hälfte von diesem Überschuss dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung zugewiesen.

















