Habe ich einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihnen ein Verbrechen (Mindeststrafe von einem Jahr), Sie sich in Untersuchungshaft befinden oder die Hauptverhandlung vor einem Schöffengericht, Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet.
Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?
Bei einer Hausdurchsuchung sollten Sie ruhig bleiben und nichts ohne Absprache mit einem Anwalt sagen. Sie haben das Recht, die Anwesenheit eines Verteidigers zu verlangen und können die Beamten auffordern, den Durchsuchungsbefehl vorzuzeigen. Machen Sie keine Angaben zur Sache und dokumentieren Sie den Ablauf der Durchsuchung möglichst genau.
Was passiert, wenn ich als Beschuldigter eine Aussage bei der Polizei verweigere?
Wenn Sie eine Aussage bei der Polizei verweigern, haben Sie das Recht, dies zu tun, und es darf Ihnen daraus kein Nachteil entstehen. Ihre Weigerung, auszusagen, wird in der Ermittlungsakte vermerkt. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten, und können stattdessen darauf hinweisen, dass Sie von IhremSchweigerecht Gebrauch machen. Es ist ratsam, sich in solchen Situationen von einem Strafverteidiger beraten zu lassen, der Ihnen helfen kann, die besten Entscheidungen in Ihrem Fall zu treffen und Ihre Rechte zu wahren.
Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?
Es ist ratsam, so früh wie möglich einen Strafverteidiger einzuschalten, insbesondere wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter in einem Strafverfahren erhalten haben. Ein frühzeitiger Kontakt zu einem Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren, sich auf mögliche Vernehmungen vorzubereiten und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Auch wenn Sie lediglich als Zeuge geladen sind, kann rechtlicher Rat sinnvoll sein, um die besten Entscheidungen in Ihrer Situation zu treffen. Der Verteidiger steht Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite und kann Ihnen helfen, mögliche rechtliche Risiken zu minimieren.
Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Ein Strafverfahren beginnt in der Regel mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird. Wird Anklage erhoben, folgt die Hauptverhandlung vor Gericht. Hier werden Beweise geprüft und Zeugen gehört. Am Ende des Verfahrens steht entweder ein Freispruch oder ein Urteil mit einer Strafe. Während des gesamten Verfahrens haben Sie das Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen, der Sie unterstützt und Ihre Rechte wahrt.