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Strafrechtskanzlei Clausen

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Uhlandstraße 28, Berlin
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Einführung
Als ausschließlich auf Strafverteidigung spezialisierter Rechtsanwalt verteidige ich Mandanten bei strafrechtlichen Vorwürfen jeder Art – sowohl in der Tatsacheninstanz (erste Instanz, Berufung) als auch im Revisionsverfahren. Besondere Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind die Verteidigung in Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtM-Strafrecht) sowie die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden (Jugendstrafrecht). Mit meiner Kanzlei in Berlin-Charlottenburg stehe ich Mandanten in Berlin, Brandenburg sowie deutschlandweit zur Verfügung. Die Beratung und Vertretung erfolgt in deutscher, englischer und italienischer Sprache.
Fachwissen
StrafverteidigungBetäubungsmittelstrafrecht (BtMG)JugendstrafrechtBerufung/RevisionStrafvollstreckungsrechtKapitalstrafrecht (Totschlag/Mord)Verteidigung im MaßregelvollzugVermögensdelikte (Betrug, Untreue, Raub, räuberische Erpressung)UntersuchungshaftKörperverletzungsdelikteHilfe bei einem Strafverfahren
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Öffnungszeiten
Geschlossen - Öffnet am Montag um 09:00
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09:00 bis 18:30
Dienstag
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Samstag
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Warum uns wählen?
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Erfahrung & Kompetenz
star163 Bewertungen
Ausbildung und Zertifikate
schoolStudium der Rechtswissenschaften an der Universität KonstanzschoolRechtsreferendariat am Oberlandesgericht Stuttgart
Mitglied von
Deutscher Anwalt­vereinVereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V.
Checkliste
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checkmarkE-Mail und Telefon vom Geschäftsinhaber überprüft.checkmarkPremium Partner seit über einem Jahr.checkmarkKontodaten verifiziert.checkmarkGute Bewertungen in den letzten 2 Monaten.
Bewertungen
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Ausgezeichnet5,0
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163 Bewertungen aus 4 Quellen

Lucca Kaiserstarstarstarstarstar
23. Juni 2025 Trustlocal.de
Ein herausragender Anwalt! Herr Clausen überzeugt mit absoluter Fachkompetenz, großem Engagement und einem sicheren Gespür für die beste Strategie. Dank ihm wurde mein Fall schnell und erfolgreich gelöst. Besser geht’s nicht – 100 % Empfehlung!

Tim Linsserstarstarstarstarstar
21. Mai 2025 Trustlocal.de
Extrem kompetente Betreuung. Schnell, freundlich, und sachlich fundiert. Jede Klage ist unschön, aber mit Herrn Clausen an meiner Seite habe ich mich jederzeit sicher gefühlt, dass meine Rechte gewahrt und ich bestmöglich vertreten werde.

Sabine Plewestarstarstarstarstar
17. Mai 2025 Trustlocal.de
Ich habe sehr schnell einen termin bekommen und fühle mich sehrkompetwnt vertreten.

Eroglu Stefaniestarstarstarstarstar
17. Apr. 2025 Trustlocal.de
Mir wurde sehr zeitnah ein Termin angeboten. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden. Herr Clausen ist absolut zu empfehlen.

Anja Lidzbastarstarstarstarstar
15. Apr. 2025 Trustlocal.de
Absolut empfehlenswert! Herr Clausen hat sehr professionell und engagiert auf all meine Anfragen reagiert. Ich habe mich zu jeder Zeit bestens beraten und unterstützt gefühlt. Herzlichen Dank für den großartigen Einsatz!
Bewertungen aus anderen Quellen
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R. H.starstarstarstarstar
3. Dez. 2025 anwalt.de
Bewertung: “Herr Clausen hat mich sogar am Wochenende, einschließlich Sonntag, kompetent und professionell beraten. Er hat mir verständlich und nachvollziehbar erklärt, warum eine Klage in meinem Fall nicht sinnvoll wäre. Seine ehrliche und fundierte Einschätzung hat mir sehr geholfen. Daher vergebe ich 5 Sterne – absolut empfehlenswert!”

Jürgen N.starstarstarstarstar
17. Juni 2025 advocado.de
Habe mir Advocado gern für weiteren Bedarf vorgemerkt.
Quellen anzeigenexpand_more
FAQ - Häufig gestellte Fragen an Strafrechtskanzlei Clausen
Wie hoch sind die Anwaltskosten?
In der Regel rechne ich meine Tätigkeit nach dem RVG ab. Danach wird das Strafverfahren in verschiedenen Verfahrensabschnitten abgerechnet. Es entsteht eine Grundgebühr für die Einarbeitung in den Fall, jeweils eine Verfahrensgebühr für das Ermittlungs- und das Gerichtsverfahren sowie eine Terminsgebühr pro Verhandlungstag vor Gericht. Als ausschließlich auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kenne ich die “typischen” Fälle und kann Ihnen bereits im Rahmen des Erstgesprächs eine zuverlässige Prognose über die in Ihrem Fall voraussichtlich anfallenden Gebühren geben. Sie möchten eine konkrete Zahl hören? Für eine gerichtliche Verteidigung vor dem Amtsgericht mit einem Hauptverhandlungstag – das betrifft die meisten Fälle – betragen die Gebühren bei einem durchschnittlichem Arbeitsaufwand ca. 850,00 € bis 1.200,00 € (Mehrwertsteuer inklusive).
Ich bin rechtsschutzversichert – übernimmt meine Versicherung die Anwaltskosten?
Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen besteht Kostenschutz in Strafsachen nur dann, wenn Sie einen sogenannten erweiterten Strafrechtsschutz als Zusatzbaustein in Ihrer Police abgeschlossen haben. Doch auch bei Abschluss eines solchen Zusatzbausteins enthalten viele Policen weitere Einschränkungen und Ausschlüsse. Häufig besteht kein Kostenschutz, soweit Ihnen ein Vorsatzdelikt (Taten, die per Definition nur vorsätzlich begangen werden können) oder ein Verbrechen (schwere Straftaten, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind) vorgeworfen wird.

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten in Ihrem konkreten Fall übernimmt, lässt sich durch eine Deckungsanfrage klären. Diese übernehme ich auf Wunsch gerne für Sie.
Ich kann mir die Anwaltskosten nicht leisten – kann ich Prozesskostenhilfe beantragen?
Das Institut der Prozesskostenhilfe (PKH) existiert im Strafrecht nicht. In einem gegen Sie geführten Strafverfahren müssen Sie für die Kosten Ihrer Verteidigung selbst aufkommen.

In bestimmten Fällen haben Sie jedoch Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dieser wird – zunächst – aus der Staatskasse bezahlt, sodass sie sich um die Finanzierung ihrer Verteidigung keine Gedanken machen müssen. Allerdings ist, entgegen einer weit verbreiteten Annahme, finanzielle Bedürftigkeit gerade kein Grund für die Bestellung eines Pflichtverteidigers.

Bitte beachten Sie: Die Übernahme der Pflichtverteidigerkosten durch die Staatskasse ist lediglich vorläufig. Wer diese Kosten letztlich zu tragen hat, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Werden Sie verurteilt, haben Sie für die Kosten der Pflichtverteidigung (ebenso wie für die sonstigen Verfahrenskosten) aufzukommen. Die Staatskasse fordert die von ihr verauslagten Pflichtverteidigergebühren dann als Teil der Verfahrenskosten von Ihnen zurück.
Wann habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
Wann ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt, ist in § 140 der Strafprozessordnung geregelt. Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn der Tatvorwurf eine gewisse Schwere aufweist und im Falle der Verurteilung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr droht. Auch im Falle einer Vorführung vor den Haftrichter (drohende Untersuchungshaft) liegt immer ein Fall der Pflichtverteidigung vor.
Übernimmt die Strafrechtskanzlei Clausen auch Pflichtverteidigermandate?
Gerne übernehme ich Ihre Verteidigung auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung. Allerdings gibt es Fälle, in denen die geringen Pflichtverteidigergebühren aus der Staatskasse den für eine optimale Verteidigung erforderlichen Arbeitsaufwand nicht (annähernd) decken. Sollte dies der Fall sein, werde ich Ihnen dies in unserem Erstgespräch offen und ehrlich mitteilen und Sie um eine freiwillige Zuzahlung im Rahmen Ihrer individuellen finanziellen Möglichkeiten bitten. Ich übernehme ein Mandat nur dann, wenn ich der Meinung bin, den Mandanten zu den gegebenen Vergütungsbedingungen optimal und effektiv verteidigen zu können.
In welchen Fällen werden die Anwaltskosten durch die Staatskasse erstattet?
Nur im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs erstattet Ihnen die Staatskasse die Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Nicht erstattet wird ein darüber hinausgehendes vereinbartes Honorar.

Stellt die Staatsanwaltschaft das gegen Sie geführte Verfahren im Ermittlungsverfahren ein, erstattet die Staatskasse Ihre Anwaltskosten nicht.

Dasselbe gilt, wenn das Gericht das Verfahren aufgrund einer Ermessensvorschrift im Hauptverfahren einstellt.
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