Umfassende Kenntnisse der eigenen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen von besonderer Bedeutung. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern gibt es in der Bundesrepublik Deutschland bis heute kein Arbeitsgesetzbuch. Arbeitsrechtliche Regelungen ergeben sich daher aus einer Fülle von Einzelgesetzen, aus einer weit gefächerten über Jahrzehnte entwickelten Rechtsprechung sowie aus Tarifverträgen.
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