Was ist gut zu wissen über Ihre Preise (Rabatte oder Zusatzkosten)?
Die Maklercourtage wird meistens zwischen Käufer und Verkäufer zu je 50% geteilt. Dabei trägt jede Partei 3,57% des Kaufpreises, inkl. MwSt. Dies gilt für EFH und ZFH.
Bei Gewerbeobjekten und MFH ab 3 Wohneinheiten muss sich der Verkäufer nicht unbedingt an der Maklercourtage beteiligen. Dies ist jedoch immer ratsam, da der Käufer ansonsten eine zu hohe Last beim Kauf trägt.
Bei Gewerbeobjekten und MFH ab 3 Wohneinheiten muss sich der Verkäufer nicht unbedingt an der Maklercourtage beteiligen. Dies ist jedoch immer ratsam, da der Käufer ansonsten eine zu hohe Last beim Kauf trägt.