Marcus Podorf starstarstarstarstar
12. Aug. 2023 auf google
Hier Bezugnahme meinerseits auf 2020, aktuelle Gegebenheiten mir nicht bekannt, sofern nicht anders angegeben – (1) Ich habe Ende Januar 2020 den Auftrag erteilt, AGB für mein Unternehmen zu erstellen. Der Auftrag wurde trotz mehrfacher Ermahnung nie ausgeführt, erst vergessen, dann wegen anderer Ausreden. (2) Ein Vorschuss wurde ohne Endabrechnung und entgegen schriftlicher Ankündigung eines Partners bis heute einbehalten. Klage noch 2023 zur Klärung anhängig. (3) Ich wurde von einem Partner der Kanzlei ausgelacht (!), wie ich mich ob eines Streitwertes von 56.000 Euro netto an einer Auftraggeberin, die mich um diesen Auftragswert prellte, abarbeiten würde. (4) Der gleiche Partner kokettierte auch mit s .g. "Ablenkungsklagen", um von echten Problemen ihrer Mandantinnen und Mandaten abzulenken und deren Gegner zu verstricken, und s. g. "Copy-Paste-Strategien", die seine Kanzlei erstelle, kopierbare Textvorlagen für die Staatsanwaltschaft. (5) Ein Partner täuscht den Mandanten aus verkaufstaktischen Gründen über die wahren, juristischen Verhältnisse seiner Kanzleistandorte. Die Kanzlei "Melchers Schmidt Rebell-Houben" sei im Sommer 2020 laut seiner Aussage "vollintegriert" gewesen, 2023 teilt derselbe Partner mir dann schriftlich mit, dass diese Kanzlei unabhängig von der Gruppe existierte und existiert. Der Berliner Standort wiederum behauptet, juristisch unabhängig zu sein, habe sich aber in Frankfurt bei einem Partner nach meinen Honorarsätzen erkundigt. (6) Die Melchers Rechtsanwälte Frankfurt erschleicht sich ein privates Mandat, weil die Kanzlei "Melchers Schmidt Rebell-Houben" laut Aussage eines Partners angeblich vollintegriert sei. Letztere gibt in Verträgen sogar den Datenschutzbeauftragten der Melchers Kanzleigruppe als Geschäftspartner an, weshalb ich ob der anzunehmenden guten Zusammenarbeit explizit nochmal mandatierte, wie es von ihr verlangt wurde. Dann stellte sich heraus, dass dieser gar nicht Geschäftspartner von "Melchers Schmidt Rebell-Houben" ist und sie ihn dazu auch fortwährend noch ignorierte, auch ihm gegenüber Absprachen nicht einhielt. (7) Die Kanzleigruppe suggeriert mehrfach unter Zeugen, sie könne Menschenrechtsmandate professionell ausführen und synergetisch mit anderen Kanzleien des Mandanten eng zusammenarbeiten. Vorvertragliche und mandatsbezogene Absprachen haben dann aber keinen Wert und keine Gültigkeit. Besprechungsnotizen u. a. Dokumentationen werden dem Mandanten vorenthalten, schriftliche Zusagen nicht gemacht. Die für das Mandat verantwortliche Partnerin macht auf Kosten aller dann noch ihr eigenes Ding und stellt den Mandanten als unfähig dar, den Wert ihrer Arbeit zu erkennen. Absprachen wurden zuvor gebrochen. (8) Die Kanzlei behauptet, ich habe der Digitalisierung von medizinischen Akten und Distribution an eine andere, externe Kanzlei via NextCloud Cloud-Plattform zugestimmt. Eine Aufklärung darüber fand zu keinem Zeitpunkt – vor Digitalisierung – statt.
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