Seit 1994 bin ich als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und habe mich im Laufe der Jahre auf das allgemeine Zivilrecht und das Steuerrecht spezialisiert. Nachdem ich den Titel Fachanwalt für Steuerrecht erlangt habe, habe ich meine Qualifikationen durch den Lehrgang Testamentsvollstrecker (DVEV) und den Grundkurs Anwaltsnotariat erweitert. Meine Kanzlei legt besonderen Wert auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Erbrecht, Familienrecht und Vertragsrecht. Im Bereich des Steuerrechts bieten wir neben der laufenden Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung auch die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen an. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten gegenüber den Finanzbehörden und Finanzgerichten, sowie im Steuerstrafverfahren. Ich lade Sie ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um ein kostenloses Angebot für unsere Dienstleistungen zu erhalten.
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