Erfahrungsbericht zur juristischen Vertretung in meiner Kündigungsschutzklage durch Frau Dr. Seiter.
Mein Anliegen war die Geltendmachung meiner Rechte im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Das anfängliche Erstgespräch mit Frau Dr. Seiter war zwar zwanglos und routiniert, ließ aber noch keine Rückschlüsse auf die Qualität der späteren Betreuung zu. Eine zentrale und klare Vereinbarung war die unverzügliche Einreichung der Klage innerhalb von drei Tagen.
Diese Zeitplanung war für mich besonders wichtig, da ich mich in den Folgetagen im Ausland befand und dringend auf eine termingerechte und zuverlässige Kommunikation angewiesen war.
Die Enttäuschung setzte ein, als ich feststellen musste, dass die vereinbarte Frist ohne jegliche Benachrichtigung überschritten wurde. Fünf Tage nach dem zugesicherten Abgabetermin war ich gezwungen, aus dem Ausland heraus intensiv per E-Mail und Telefon nachzuhaken. Frau Dr. Seiter war persönlich nicht erreichbar; ihre Assistentinnen konnten kaum Auskunft über den Status der Klage geben. Das Gefühl, in einer juristisch kritischen Phase im Stich gelassen zu werden, war zutiefst frustrierend. Ich musste einen Druck aufbauen, den ich mir in einem professionellen Mandatsverhältnis niemals gewünscht hätte.
Letztendlich wurde die Klage lediglich einen Tag vor Ablauf der gesetzlichen dreiwöchigen Frist eingereicht. Diese elementare Verzögerung und der damit verbundene Stress wurden mir ohne vorherige Absprache oder transparente Begründung zugemutet und haben meinen Sommerurlaub massiv überschattet.
Die anschließende Betreuung war von Passivität seitens der Anwältin geprägt. Ich hatte den klaren Eindruck, dass das Hauptinteresse darin bestand, einen schnellen Abschluss zu erzielen, anstatt das bestmögliche Ergebnis für mich zu verhandeln. Die erzielte außergerichtliche Einigung lag deutlich unter dem, was ich als branchenüblich und angemessen erachtet hätte.
Proaktive Beratung oder Strategievorschläge suchte ich vergebens. Jedes Detail und jede Verhandlungsoption musste ich aktiv erfragen. Hinzu kamen schriftliche Antworten, die von Unprofessionalität zeugten, sowohl inhaltlich als auch durch zahlreiche offensichtliche Schreibfehler.
Ein prägnantes Beispiel:
Auf ein Abfindungsangebot der Gegenseite hin riet Frau Dr. Seiter mir unmittelbar zur Annahme. Als ich daraufhin den Wunsch äußerte, ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr anzustreben, erhielt ich eine entmutigende Rückmeldung: Man könne dies versuchen, ich solle mich jedoch nicht beschweren, wenn das Ergebnis dann "keine Abfindung" sei. Diese Haltung, die an mangelndem Kampfgeist grenzte, verdeutlichte mir schmerzlich, dass ein schneller Abschluss Priorität hatte.
Angesichts der massiven Kommunikationsdefizite und der Gefahr, durch die weiteren Verzögerungen das gesamte Verfahren zu gefährden, sah ich mich aus der Ferne gezwungen, dem unterdurchschnittlichen Ergebnis zuzustimmen.
Die gesamte Erfahrung – von der verspäteten Klageeinreichung bis zur passiven Verhandlungsführung – war zutiefst enttäuschend. Ich kann die positiven Bewertungen, die Frau Dr. Seiter teilweise erhält, angesichts der hier erlebten Unprofessionalität und der Beeinträchtigung meines Urlaubs in keinster Weise nachvollziehen.